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Haus|meis|ter ['hau̮smai̮stɐ], der; -s, -, Haus|meis|te|rin ['hau̮smai̮stərɪn], die; -, -nen:Person, die angestellt ist, um in einem größeren Gebäude für die Reinhaltung, Einhaltung der Ordnung o. Ä. zu sorgen:
sie bittet den Hausmeister, das Licht im Treppenhaus zu reparieren.
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Haus|meis|ter 〈m. 3〉
1. jmd., der vom Hauseigentümer für Ordnung u. Sauberkeit im Haus beauftragt wurde; Sy Hausmann (2), 〈österr.〉 Hausbesorger; →a. Hausleute
2. 〈schweiz.〉 Hauseigentümer
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Haus|meis|ter , der [mhd. hūsmeister = Hausherr]:
jmd., der vom Hausbesitzer angestellt ist, um in einem größeren Gebäude für die Instandhaltung, die Reinigung, Einhaltung der Ordnung u. Ä. zu sorgen.
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Haus|meis|ter, der [mhd. hūsmeister = Hausherr]: 1. jmd., der vom Hausbesitzer angestellt ist, um in einem größeren Gebäude für die Instandhaltung, die Reinigung, Einhaltung der Ordnung u. Ä. zu sorgen. 2. (schweiz. veraltend) Hausbesitzer.
Universal-Lexikon. 2012.