Akademik

radioaktiver Abfall
nuklearer Abfall; Nuklearabfall; Atomabfall; Nuklearmüll; Atommüll

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ra|di|o|ak|ti|ver Ạb|fall: Sammelbez. für auch durch Aufarbeitung nicht weiter verwertbare u. daher der Endlagerung zuzuführende radioaktive Stoffe aus Kerntechnik, Isotopentechnik, Nuklearmedizin etc.

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radio|aktiver Abfall,
 
umgangssprachlich Atommüll, alle beim Betrieb von Kernreaktoren, bei der Bearbeitung, Verarbeitung und Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen sowie bei der Anwendung von Radionukliden (z. B. in der Forschung, Kerntechnik, Nuklearmedizin) anfallenden, nicht weiter verwertbaren radioaktiven Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile. Radioaktive Abfälle sind nach dem Atomgesetz geordnet zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind sie bei den Landessammelstellen der Länder für Zwischenlagerung oder bei Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern. (Entsorgung, Endlagerung)

Universal-Lexikon. 2012.