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for|mal [fɔr'ma:l] <Adj.>:1. die Form (1, 2) betreffend:
die formale Gliederung des Buches muss überarbeitet werden; ein formales Problem.
Syn.: ↑ äußerlich, der Form nach.
2. nicht wirklich, sondern nur der Form (1, 2) nach:
nur formal im Recht sein; über die tiefe Unzufriedenheit der Teilnehmer konnte auch ihre formale Zustimmung nicht hinwegtäuschen.
• formal/formell
Das Adjektiv formal bedeutet die Form betreffend:
– Die Arbeit bereitet ihm formale Schwierigkeiten.
Dagegen bedeutet formell den äußeren Formen gemäß, förmlich:
– Er hat sich formell entschuldigt.
– Sie ist immer sehr formell.
Sowohl formal als auch formell kann stehen, wenn etwas nur der Form nach, rein äußerlich vorhanden ist, nicht aber in Wirklichkeit:
– Formal/formell ist sie im Recht.
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for|mal 〈Adj.〉 die Form betreffend, auf einer Form beruhend ● die beiden Wörter sind \formal ganz verschieden, bedeuten aber fast das Gleiche [<lat. formalis „an eine gewisse Form gebunden, förmlich“]
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For|mal [Kurzw. aus ↑ Formaldehyd u. ↑ Alkohol (1)], das; -s, -e: Kennbuchstaben: (in Kurzzeichen von Polymeren:) F, FM: Gruppenbez. für ↑ Acetale des Formaldehyds, z. B. Polyvinylformal.
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for|mal <Adj.>:
1. [lat. formalis] die äußere ↑ Form (1 a, b, d), die Anlage o. Ä. von etw. betreffend, auf ihr beruhend, zu ihr gehörend:
die -e Gliederung eines Dramas;
-e (juristische) Gleichstellung der Frau mit dem Mann.
eine -e Wahrung äußerer Gesetzmäßigkeit;
f. im Recht sein.
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formal,
1) allgemein: die äußere Form (nicht den Inhalt) betreffend; nur der Form nach vorhanden, ohne Entsprechung in der Wirklichkeit.
2) Logik und Philosophie: Bezeichnung für Überlegungen, die, unabhängig von Kenntnissen über die behandelten Gegenstände, nur mit sprachlichen Konventionen und Definitionen argumentieren. In der Logik wird von formalwahren Aussagen gesprochen (Tautologie); das sind solche, die aufgrund ihres Aufbaues (d. h. ihrer logischen Verknüpfungen) wahr sind, gleichgültig, welche Wahrheitswerte die sie konstituierenden Aussagen haben.
3) Sprachwissenschaft: 1) auf die Form der Sprache bezogen; 2) bezeichnet ein linguistisches Beschreibungssystem mit formalisiertem Regelwerk, aufgrund dessen die grammatische Korrektheit sprachlicher Äußerungen nachprüfbar ist.
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For|mal, das; -s: Kurzwort für ↑Formaldehyd.
Universal-Lexikon. 2012.