(römische) Göttin der Gerechtigkeit
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Jus|ti|tia 〈f.; -; unz.; Rechtsw.〉 Personifizierung, Symbol der Gerechtigkeit (dargestellt als weibliche Figur mit verbundenen Augen u. Waage in der Hand) [lat. Name der Göttin der Gerechtigkeit]
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Jus|ti|tia, die; -:
a) (röm. Mythol.) Göttin der Gerechtigkeit;
b) (geh.) Verkörperung, Personifizierung, Sinnbild der Gerechtigkeit; als Person gedachte Gerechtigkeit:
bei diesem Handel war J. nicht zugegen;
vor dem Gerichtsgebäude stand eine J. (eine figürliche Darstellung, eine Plastik der Justitia).
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Justitia,
Iustitia, römischer Mythos: altrömische Personifikation der Gerechtigkeit; sie wurde von den Römern der griechischen Dike gleichgestellt.
In der bildenden Kunst des Mittelalters, wo Justitia v. a. in Miniaturen, Wandteppichen und -malereien sowie in der Kathedralplastik meist im Zusammenhang mit dem Kampf der Tugenden und Laster nach Prudentius Clemens erscheint, setzte sich die Darstellung mit den Attributen Schwert und Waage durch. Losgelöst von diesem Kampf trat sie als herrscherliche Tugend in politischen Allegorien als Einzel- oder Assistenzfigur zuerst in der italienischen Kunst des 14. Jahrhunderts, seit dem 15. Jahrhundert auch in der Kunst nördlich der Alpen auf, v. a. als allegorische Figur in Rathäusern. (Gerechtigkeitsbild)
O. R. Kissel: Die J. (1984).
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Jus|ti|tia, die; -: a) (röm. Myth.) Göttin der Gerechtigkeit; b) (geh.) Verkörperung, Personifizierung, Sinnbild der Gerechtigkeit; als Person gedachte Gerechtigkeit: bei diesem Handel war J. nicht zugegen; vor dem Gerichtsgebäude stand eine J. (eine figürliche Darstellung, eine Plastik der Justitia) mit verbundenen Augen und einer Waage in der Hand.
Universal-Lexikon. 2012.