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Vo|lon|ta|ri|at, das; -[e]s, -e:
1. Ausbildungszeit, in der jmd. Volontär[in] ist.
2. Stelle eines Volontärs, einer Volontärin.
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Volontariat
[v-; zu Volontär, ursprünglich »Freiwilliger ohne Sold«, zu französisch volontaire, von gleichbedeutend lateinisch voluntarius »freiwillig«] das, -(e)s/-e, allgemein übliche, aufgrund des freien Zugangs zum Beruf des Redakteurs (Journalist) jedoch nicht zwingend vorgeschriebene, ein- bis zweijährige journalistische Ausbildung in den verschiedenen Ressorts der Massenmedien, seit 1990 tarifvertraglich geregelt. Neben überbetrieblichen Bildungsabschnitten, in denen eine theoretische Unterweisung erfolgt, werden dem Volontär praktische Kenntnisse und Erfahrungen in den journalistischen Tätigkeiten (Schreiben, Recherchieren, Redigieren, Auswählen, Bewerten) sowie in der Lay-out-Gestaltung und Umbruchtechnik vermittelt.
Im Handelsrecht ist ein Volontär eine kaufmännische Hilfsperson, die, ohne Auszubildende zu sein, zu Ausbildungszwecken unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt wird. Der Volontariatsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der v. a. alle Arbeitsschutzpflichten entfaltet.
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Vo|lon|ta|ri|at, das; -[e]s, -e: 1. Ausbildungszeit, in der jmd. Volontär[in] ist: Das V. war, wie er sagt, »eine heiße Zeit«. Er hatte alles auf einmal zu lernen und alles auch gleich zu machen (Zeit 13. 10. 95, 107). 2. Stelle eines Volontärs, einer Volontärin.
Universal-Lexikon. 2012.