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Fräu|lein ['frɔy̮lai̮n], das; -s, -:1. (veraltend) nicht verheiratete, kinderlose [junge] Frau:
in dieser Wohnung wohnt ein älteres Fräulein.
2. (veraltend) in der Anrede für eine unverheiratete weibliche Person (heute allgemein durch »Frau« ersetzt): guten Tag, Fräulein Simon.
3. (ugs. veraltet) Anrede für eine Verkäuferin, Kellnerin: Fräulein, bitte zahlen!
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1. 〈urspr.〉 unverheiratetes, adliges Mädchen
2. 〈heute veraltet für〉 unverheiratete Frau
3. 〈umg.; veraltet als Anrede〉 Kellnerin, Verkäuferin, Kindermädchen u. a.
● \Fräulein, bitte einen Kaffee! (Anrede an die Kellnerin) ● \Fräulein Doktor; \Fräulein Fichtner; Ihr \Fräulein Schwester, Tochter 〈österr.〉 ● ein älteres \Fräulein; gnädiges \Fräulein 〈veraltet〉 (höfl. Anrede); liebes, sehr geehrtes \Fräulein Lehmann! (Anrede, bes. in Briefen) ● das \Fräulein vom Amt 〈umg.; früher〉 Angestellte im Fernmeldeamt, die Telefongespräche vermittelt [<mhd. vrouwelin; Verkleinerungsform von vrouwe „Herrin“; → Frau]
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Fräu|lein , das; -s, -, (ugs.:) -s [mhd. vrouwelīn (Vkl. von: vrouwe) = junge Frau vornehmen Standes; erst seit dem 18./19. Jh. auch für bürgerliche Mädchen]:
1. (veraltet) kinderlose, ledige [junge] Frau (Abk.: Frl.).
2.
a) (veraltet) titelähnliche, auch als Anrede verwendete Bezeichnung für eine unverheiratete weibliche Person (Abk.: Frl.):
guten Tag, F. Müller!;
b) (geh. veraltend) als Zusatz bei Verwandtschaftsbezeichnungen:
wie geht es Ihrem F. Tochter?;
nimm dich in Acht, mein liebes F.!
3. (ugs. veraltet) weibliche Angestellte in einem Dienstleistungsberuf od. im Lehramt (meist als Anrede):
F., bitte zahlen!;
das F. hat uns eine Strafarbeit aufgegeben.
Als Anrede für eine erwachsene weibliche Person sollte, unabhängig von Alter, Familienstand und Beruf, immer Frau statt Fräulein gewählt werden. Die Anrede Fräulein ist nur noch üblich, wenn die angesprochene Frau diese Bezeichnung selbst wünscht.
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Fräulein
[mittelhochdeutsch vrouwelín »junge Frau vornehmen Standes«, Verkleinerungsform zu vrouwe, Frau], seit dem 12. Jahrhundert. Bezeichnung und Anrede für die Jungfrau adligen Standes. Nach 1800 setzte sich »Fräulein« auch als Bezeichnung für die im 18. Jahrhundert mit »Demoiselle« (Mademoiselle) angesprochenen bürgerlichen Mädchen durch. Daraufhin wurden die Töchter aus adligem Hause, seit der Mitte des 19. Jahrhunderts auch diejenigen aus reichen Bürgerfamilien, mit »gnädiges Fräulein« angeredet. Die seit dem 19. Jahrhundert schließlich generell der unverheirateten Frau geltende Anrede ist nach 1945 mehr und mehr der Anrede »Frau« gewichen.
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Fräu|lein, das; -s, -, ugs.: -s [mhd. vrouwelīn (Vkl. von: vrouwe) = junge Frau vornehmen Standes; erst seit dem 18./19. Jh. auch für bürgerliche Mädchen]: 1. a) (veraltend) kinderlose, ledige [junge] Frau: ein junges, älteres F. öffnete die Tür; dieses liebliche F. ist meine Nichte Stella Guardi (Thieß, Legende 50); Ich bin einmal verheiratet gewesen, ich bin kein F. mehr (Danella, Hotel 48); b) (ugs. veraltet) leichtfertiges junges Mädchen; Prostituierte: Nachdem er alles Geld mit -s verjubelt hat (MM 5. 12. 70, 6). 2. a) (veraltend) titelähnliche, auch als Anrede verwendete (heute allgemein durch „Frau“ ersetzte) Bezeichnung für eine unverheiratete weibliche Person: F. Meier ist nicht zu Hause; guten Tag, F. Müller!; sehr geehrtes F. Doktor; sehr geehrtes gnädiges F.; Es tut mir Leid, schönes F., dass euer Galan ein solcher Schuft ist (Frisch, Cruz 71); b) (geh. veraltend) als Zusatz bei Verwandtschaftsbezeichnungen: wie geht es Ihrem F. Tochter?; schöne Grüße an das F. Braut; c) (ugs.) kleines ↑Mädchen (1); oft [scherzh.] drohend: nimm dich in Acht, mein liebes F.!; na, mein F., was hast du auf dem Herzen? d) (ugs. abwertend, veraltet) Deutsche als Geliebte eines amerikanischen Besatzungssoldaten nach 1945: „Lili Marleens“ wurden dann, in der Besatzungszeit, die deutschen „Fräuleins“, die Ami-Liebchen (Spiegel 4, 1981, 174). 3. (ugs. veraltet) weibliche Angestellte in einem Dienstleistungsberuf od. im Lehramt (meist als Anrede): was kostet die Bluse, F.?; F., bitte zahlen!; das F. hat uns eine Strafarbeit aufgegeben; im ersten Stock, wo wir mit dem F. (dem Kinderfräulein) essen (K. Mann, Wendepunkt 24); *das F. vom Amt (veraltet; die Vermittlerin im Fernsprechverkehr). ∙ 4. nicht verheiratete junge Frau aus adliger Familie: Mein schönes F., darf ich wagen, meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen? - Bin weder F., weder schön ... (Goethe, Faust I, 2605 ff.); die Ritter, die durch die Stadt zogen, weinten, dass sie kein F. war (Kleist, Käthchen I, 1); <in nicht gewählter Rede Pl. -s:> ... dass der Weg zu den -s durch die Kammermädchens geht (Lessing, Minna III, 2); <auch: die; -, -:> Inwärts auf dem Kasten muss der F. ... Name stehn (Lessing, Minna II, 2).
Universal-Lexikon. 2012.