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Frau
Ehefrau; Weib (derb); Gemahlin; bessere Hälfte; Gattin; Alte (derb); Ehegattin; Angetraute; Schachtel (derb); Frauenzimmer (veraltet); weiblicher Mensch; Weib; Tante (umgangssprachlich); Tussi (derb)

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Frau [frau̮], die; -, -en:
1. erwachsene weibliche Person /Ggs. Mann/: eine junge, hübsche, ledige, verheiratete, berufstätige Frau; es waren Männer und Frauen, Jungen und Mädchen dabei; auf der Straße gingen drei Frauen; sie ist eine Frau von heute (eine moderne Frau).
Syn.: Dame (als höfliche Anrede), Weib (noch abwertend als Schimpfwort, sonst veraltet).
Zus.: Geschäftsfrau, Karrierefrau.
2. Ehefrau /Ggs. Mann/: er brachte seiner Frau Blumen mit; Herr Balzer und Frau; Herr Balzer mit Frau Brigitte.
Syn.: bessere Hälfte (ugs. scherzh.), Ehepartnerin, Gattin (geh.), Gemahlin (geh.), schönere Hälfte (ugs. scherzh.).
3. in der Anrede /Ggs. Herr/: guten Tag, Frau Frings!; gnädige Frau; Frau Professorin, Ministerin.
 
• Frau/Gattin/Gemahlin
Wenn man von der eigenen Frau spricht, sagt man »meine Frau« (nicht: »meine Gattin« oder »meine Gemahlin«). Das Wort Gattin gehört der gehobenen Stilschicht an und wird nur auf die Ehefrau eines anderen angewandt und auch dann nur, wenn man sich besonders höflich ausdrücken will: »seine/Ihre Gattin«.
Im Unterschied zu »Gattin« wird das ebenfalls gehobene [Frau] Gemahlin im Allgemeinen nur von der Ehefrau des Gesprächspartners, nicht von der Ehefrau eines abwesenden Dritten gesagt, also:
 »Grüßen Sie bitte Ihre Frau Gemahlin!«

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frau 〈Indefinitpron.; in der Frauenbewegung verwendete Ersatzbezeichnung für〉 man1 ● \frau tut so etwas nicht

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frau <Indefinitpron.>:
bes. in feministischem Sprachgebrauch, sonst oft scherzh. für »1man«, bes. wenn [ausschließlich] Frauen gemeint sind.

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Frau
 
[althochdeutsch frouwa »Herrin«, »Gebieterin«], weiblicher erwachsener Mensch. Die geschlechtsspezifischen körperlichen Merkmale der Frau sind wesentlich geprägt durch die biologische Funktion der Fortpflanzung (Geschlechtsorgane, Mensch). Die Wesensdefinition der Frau variiert je nach geographischem Raum, historischer Epoche sowie Gesellschafts- und Kulturtypus. Ihr zahlenmäßiger Anteil an der Bevölkerung ist länderspezifisch uneinheitlich. In europäischen Ländern besteht Frauenüberschuss. Die rechtliche, politische und ökonomische Stellung der Frau hängt wesentlich von der gesellschaftlichen Bewertung der Ehefrauen- und Mutterrolle ab. Im modernen europäischen Recht errang die Frau mittlerweile nahezu überall und auf fast allen Rechtsgebieten die Gleichstellung mit dem Mann.
 
In Deutschland erhielten die Frauen 1918 das volle aktive und passive Wahlrecht. Bahnbrechend war seit 1902 der »Deutsche Verband für Frauenstimmrecht«, nachdem bereits 1891 die SPD das Frauenstimmrecht in ihr Programm aufgenommen hatte. Die Beteiligung der Frauen an den Wahlen hat zwar auf die Wahlergebnisse stark eingewirkt, jedoch das Gesamtbild der Parlamente weniger stark verändert, als Vorkämpfer wie Gegner erwartet hatten. Im Reichstag betrug der Anteil weiblicher Abgeordneten 1919: 9,6 %, 1933: 4,5 %; im Deutschen Bundestag schwankt er seit 1949 zwischen 5 % und 26,2 % (1994).
 
Rechtlich sind in Deutschland Männer und Frauen gleichgestellt (Art. 3 Absatz 2 GG). Art. 3 Absatz 2 GG ist durch Verfassungsänderung vom 27. 10. 1994 um folgende Regelung erweitert worden: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Wehr- und Zivildienstpflicht trifft bisher nur die Männer (Art. 12 a GG). Angesichts des geringen Anteils von Frauen in gehobenen Positionen des öffentlichen Dienstes sind u. a. Quotenregelungen ergangen, deren Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht und Europarecht umstritten ist. Mittlerweile wurden mehrere Institutionen geschaffen, die sich mit der Problematik der Frauengleichberechtigung auseinander setzen (Frauenbeauftragte).
 
Auch in fast allen europäischen und vielen außereuropäischen Staaten erhielten die Frauen bis Mitte des 20. Jahrhunderts die staatsbürgerliche Gleichberechtigung.
 
In Österreich gehen die ersten Ansätze für ein Frauenwahlrecht auf die Reichsratswahlordnung vom 2. 4. 1873 zurück. Mit Gesetz vom 18. 12. 1918 wurde das Frauenwahlrecht allgemein festgelegt. Art. 7 Bundesverfassung verbietet jede (verstanden als: nicht biologisch bedingte) Differenzierung nach dem Geschlecht durch die staatliche Gesetzgebung und Vollziehung. Durch das Gleichbehandlungsgesetz vom 23. 2. 1979 (1985 novelliert) wird eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes bei der kollektiven oder individuellen Lohnfestsetzung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen untersagt. Zur Überwachung dieses Gesetzes ist eine Gleichbehandlungskommission eingerichtet. Für Bundesbedienstete gilt das Bundesgleichbehandlungsgesetz vom 12. 2. 1993, welches auch ein positives Diskriminierungsgebot für Frauen enthält (§§ 42 ff.). Dieses Gebot räumt dem Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst den Vorrang ein und misst der Erreichung der Zielquote von 40 % nur subsidiäre Bedeutung bei. Der Frauenanteil im Parlament stieg seit dem Jahre 1945 (5,5 %) kontinuierlich an und hat 1996 mit 25,7 % seinen bisherigen Höchststand erreicht.
 
In der Schweiz wurde das Stimm- und Wahlrecht für Frauen nach 1959 zunächst in einigen Kantonen der französisch-sprachigen Schweiz eingeführt, womit der Weg für den entsprechenden Schritt auf Bundesebene im Februar 1971 bereitet wurde. Damit erlangten die Frauen in eidgenössischen Angelegenheiten die gleichen politischen Rechte wie die Männer. Heute ist das Frauenstimmrecht in allen Kantonen verwirklicht. 1981 hat das Schweizer Volk eine Verfassungsänderung angenommen, die die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verfassungsrechtlich verankert. Obwohl nach wie vor Ungleichheiten bestehen, stellt das am 1. 1. 1988 in Kraft getretene Eherecht einen der wichtigsten rechtlichen Schritte zur Verwirklichung der Gleichberechtigung im Rechtsalltag dar. Zudem wurde am 24. 3. 1995 ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet, welches u. a. ein Diskriminierungsverbot im Erwerbsleben statuiert.
 
 Kulturgeschichte
 
Die Kulturgeschichte der Frauen stellt sich im Wesentlichen als eine Geschichte des Verschweigens, der Ausgrenzung und der Absenz dar. Dem weitgehenden Ausschluss der Frau aus den geschichtsprägenden politischen und kulturellen Institutionen entspricht die marginale Stellung der Frau in der historischen Überlieferung. Umso materialreicher ist die Geschichte der Frauenbilder und der Mythen des Weiblichen, an deren Schaffung die Frauen selbst aalerdings nur in sehr begrenztem Umfang beteiligt waren.
 
Erst in den letzten zwei Jahrzehnten ist die realhistorische Präsenz der Frau verstärkt in das Blickfeld der Forschung gerückt. Neben der feministisch orientierten Frauenforschung befasst sich auch zunehmend die Sozial-, Kultur- und Geschichtswissenschaft mit der Rolle der Frau im historischen Prozess.
 
 Griechische Antike
 
In der Frühgeschichte der mediterranen Welt nahm die Frau in Familie, Staat, Gesellschaft und Kultus eine herausragende Stellung ein. Dies gilt besonders für die kretisch-mykenische Kultur, in der der Frau als »Schwester« und Gefährtin des Mannes, als Erzieherin ihrer Kinder, die ihren Namen erhielten, wichtige Funktionen im häuslich-privaten Bereich wie im öffentlichen Gemeinschaftsleben zufielen. In Sparta genossen Mädchen die gleiche Erziehung wie Knaben; Frauen konnten das Erbe des Vaters antreten und auf ihre Kinder übertragen. U. anderen bezeugen die Frauengestalten im homerischen Epos das gesellschaftliche Ansehen der Frau in der griechischen Frühgeschichte. Mit der Ablösung der bäuerlichen Sippengemeinschaft durch eine merkantile Stadtkultur im 7./6. Jahrhundert v. Chr. ging die Abwertung des weiblichen zugunsten des männlich-patriarchalischen Prinzips einher. Obwohl die griechische klassische Tragödie große Frauengestalten hervorgebracht hat (Antigone, Iphigenie, Medea, Elektra), setzte sich in Dichtung, Philosophie und Wissenschaft das Bild der Frau als physisch und psychisch inferiorem Wesen durch (Xanthippe, Pandora). Platon galt die Frau als Verkörperung der niedrigen Seelenkräfte. In der aristotelischen Tradition wurde die weibliche Physis im Gegensatz zur männlichen als Mangel- oder Missbildung definiert. Weitreichende Konsequenzen für die Geschlechterauffassung bis in die frühe Neuzeit der christlich-abendländischen Geschichte hatten die antiken Zeugungstheorien, denen zufolge das Kind der Mutter lediglich das stoffliche Rohmaterial, den Leib, verdankt, dem väterlichen Sperma aber die Seele. So galt die Frau im griechischen Rechtswesen als unmündig und unterstand der Vormundschaft des Vaters, des Ehemanns oder eines öffentlichen Beamten. Erbberechtigt waren nur männliche Kinder; doch sicherte das griechische Gesetz der Frau eine Mitgift zu, die ihrem Unterhalt diente und die ihr, bei Auflösung der Ehe, in vollem Umfang erstattet werden musste.
 
Obwohl in der griechischen Polis das Prinzip der Einehe herrschte, galt das Monogamiegebot im strengen Sinn nur für die Ehefrau, während es dem Mann gestattet war, außereheliche Beziehungen mit Kurtisanen und Sklavinnen zu unterhalten oder sich dem eigenen Geschlecht zuzuwenden (Päderastie). Der Wirkungskreis der Ehefrauen aus den gehobenen Schichten beschränkte sich auf die Frauengemächer (Gynäzeum), wo ihr die Aufsicht über die weibliche Dienerschaft und die Erziehung der Söhne bis zum 6. Lebensjahr, der Töchter bis zu deren Verheiratung oblag. Sklavinnen, Dienerinnen, Frauen aus weniger begüterten Schichten und die Nichtbürgerinnen gingen auch außerhäuslichen Tätigkeiten nach. Eine wichtige Rolle im kulturellen und politischen Leben spielten die Hetären als Gefährtinnen bedeutender Politiker und Künstler. So genoss Aspasia als Lebensgefährtin des Perikles in den Philosophen- und Dichterkreisen höchstes Ansehen. Die Dichterin Sappho wurde als einzige Frau in den Kanon der neun bedeutendsten Dichter des griechischen Altertums aufgenommen.
 
 Römische Antike
 
Im Gegensatz zur etruskischen Kultur des alten Italien, die der Frau eine dem frühen Kreta vergleichbare zentrale Stellung im familiären, öffentlichen, künstlerischen und religiösen Leben einräumte, bildete der durch die autokratische Gewalt (Patria Potestas) des Familienoberhaupts (Pater Familias) geprägte Familienverband die Grundlage des römischen Gemeinwesens. Die ursprüngliche Bezeichnung für die Herrschaftsgewalt des Pater Familias über alle Angehörigen des Familienverbands lautete »manus« (Hand). Die in Manusehe lebende Frau war rechtlich ihrem Ehemann beziehungsweise dessen Vater unterstellt, die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihren Besitz und ihr Leben hatten. Dagegen wurde die Frau in der manusfreien Ehe rechtlich nicht Mitglied der Familie des Ehemanns. Sie behielt ihren durch Geburt erworbenen Namen bei und blieb auch nach Auflösung der Ehe im Besitz ihres Vermögens. Mit der Liberalisierung des Familien- und Eherechts unter Mark Aurel erhielten Töchter das gleiche Erbrecht wie Söhne und Frauen das Recht auf Scheidung und Wiederverheiratung sowie das Recht, als Zeuginnen vor Gericht zu erscheinen. Die Frauen, v. a. der römischen Oberschicht, erlangten so eine außergewöhnliche rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit, genossen jedoch keine staatsbürgerliche Rechte und blieben von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Dennoch spielten manche Römerinnen eine bedeutende politische Rolle. Gesellschaftlich genoss die Römerin eine wesentlich höhere Wertschätzung als die griechische Frau. Die verheiratete, freie römische Frau (Matrona) wurde als Gefährtin ihres Gatten, als Herrin (Domina) und Schlüsselwalterin des Hauses betrachtet. Ihr Lebensraum war das Atrium; von dort aus führte sie die Aufsicht über die Sklavinnen, leitete die Hauswirtschaft und die Erziehung der Kinder und nahm Aufgaben des Hauskultus wahr. Frauen konnten an außerhäuslichen Geselligkeiten teilnehmen und die öffentlichen Thermen besuchen. Die Elementarschulen standen, anders als in Athen, auch Mädchen offen. »Doctae puellae« war die Ehrenbezeichnung für gelehrte und dichtende Frauen der römischen Oberschicht. Eine hoch angesehene kulturelle Funktion hatten die Vestalinnen, denen der Staatskult der Vesta oblag.
 
 Jüdisch-christliche Tradition
 
Im abendländischen Kulturkreis wurde die Auffassung vom Wesen und der gesellschaftlichen Bestimmung der Frau nachhaltig vom jüdisch-christlichen Denken geprägt. Die frühchristliche und mittelalterliche Kirche und Theologie stützten ihre Aussagen über gesellschaftliche Funktion und Wert der Frau auf bestimmte Textstellen des Alten und Neuen Testaments. Wirkungsgeschichtlich von größter Bedeutung wurde die Auslegung der Schöpfungsberichte, wobei die erste Schöpfungserzählung (1. Mose 1, 27), die von der Gleichrangigkeit Adams und Evas ausgeht (Mann und Frau als Ebenbild Gottes), kaum eine Rolle gespielt hat. Biblisch begründet wurde das christliche Frauenbild dagegen mit der Berufung auf 1. Mose 2-3 (Erschaffung Evas aus der Rippe Adams und Evas »Sündenfall«). Aus der patriarchalisch-androzentrischen Exegese des Schöpfungsmythos ergaben sich zwei Deutungsmuster: 1) die Frau als - sexuelle - Verführerin (Janua diaboli »Einfallspforte des Teufels«), die den Mann vom Weg des Heils abbringt, und 2) die Frau als unselbstständiges Wesen, das sich dem Mann unterzuordnen hat. Auch sind andere in der Bibel enthaltene positive Wertungen der Frau nicht aufgegriffen worden: etwa das Preislied auf die Frauen in den Sprüchen Salomos (Sprüche Salomos 31, 10-31) oder das Hohe Lied. Mit den polaren Gestalten von Eva und Maria, dem triebhaft-amoralischen Geschlechtswesen und der asexuellen, mütterlichen Heiligen, entstand eine für das abendländische Bild der Frau folgenreiche Ambivalenz in der Vorstellung vom Weiblichen. In der scholastischen Theologie des Hochmittelalters wurde die Abwertung der Frau als »Animal imperfectum« auch biologisch begründet. So leitete Thomas von Aquino die radikale Gehorsams- und Unterwerfungspflicht der Frau unter den Mann (Status subiectionis hominis) aus der von Aristoteles übernommenen Auffassung von der physiologischen Minderwertigkeit der Frau als »Mas occasionatus« (verfehlter Mann) und ihrer defizitären Funktion beim Zeugungsvorgang ab. Andererseits hielt die hochmittelalterliche Theologie daran fest, dass die Frau dem Mann zwar nicht in ihrer irdischen, wohl aber in ihrer spirituellen Existenz prinzipiell gleichgestellt sei. Dass die kirchliche Eheethik nur sehr bedingt der tatsächlichen Praxis entsprach, ist der Tatsache zu entnehmen, dass nur 40-50 % der mittelalterlichen Bevölkerung in förmlich geschlossener, rechtmäßiger Ehe lebten, dass nebeneheliche Beziehungen häufig und polygame Beziehungen zulässig waren.
 
 Mittelalter
 
Rechtliche Stellung:
 
Im frühen Mittelalter wurde die Frau als Glied des Hauses angesehen und galt daher nicht als Rechtssubjekt. Sie stand zeit ihres Lebens bis weit ins hohe Mittelalter unter der Geschlechtsvormundschaft (»Munt«) des Vaters oder Ehemanns. Diese nahmen ihre öffentlich-rechtliche Belange wahr. Das germanische Recht definierte die Eheschließung als einen Kaufvertrag zwischen den Familien in der Form des Brautkaufs. Die Rechtsentwicklung bis zum 13. Jahrhundert bedeutete für die Frau ihre Anerkennung als Rechtssubjekt. Mit dem Erstarken der Staatsgewalt und dem Bedeutungsschwund des Sippenverbands veränderte sich auch das Vormundschaftsrecht, in das neben dem Familieninteresse auch der Gedanke des Schutzes für Familienangehörige Eingang fand. Das Heiratszwangsrecht des Vaters wurde abgeschafft, und der Konsens der Eheleute galt zumindest ideell seit dem 12. Jahrhundert als Fundament der Ehe. Während sich auf dem Land und im hohen Adel die alten Bindungen der Blutsverwandtschaft noch länger hielten, befreite das Stadtrecht im späten Mittelalter Handel und gewerbetreibende Frauen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit weitgehend von der Vormundschaft. In den Städten wurde seit dem 14. Jahrhundert die erbrechtliche Gleichstellung der Frauen allgemein anerkannt.
 
Arbeits- und Wirtschaftsleben:
 
Die rechtliche Stellung der Frau und ihr Rollenbild in der kirchlichen Lehrmeinung stehen in auffälligem Widerspruch zu ihrer tatsächlichen Bedeutung im Arbeits- und Wirtschaftsleben. Bäuerinnen und Häuslerinnen bildeten die größte Gruppe der weiblichen Arbeitskräfte. Die Frauen der bäuerlichen Familie verrichteten fast alle landwirtschaftliche Arbeiten und leisteten Dienste für den Feudalherrn. Unverheiratete Frauen, die nicht im Familienverband unterkamen, verdingten sich auf den Burgen und an den Höfen als Mägde. Die Frau des Land besitzenden Feudaladels war erbberechtigt und lehensfähig. Dies hatte zur Folge, dass bei ihrer Verheiratung Standes- oder Besitzinteressen vorrangig waren und Mädchen bereits im Kindesalter einem Bräutigam zugesprochen wurden.
 
Mit dem Aufkommen der Stadt- und Verkehrswirtschaft und dem Anwachsen von Handel und gewerblicher Produktion erschlossen sich der Frau neue Berufs- und Betätigungsfelder. Zwischen 1354 und 1510 bildeten Frauen ein Sechstel bis ein Viertel der steuerpflichtigen Bevölkerung, woraus zu ersehen ist, dass es einer hohen Anzahl von Frauen gelang, wirtschaftlich selbstständig zu werden und damit die Basis für eine relative Gleichberechtigung im Alltagsleben zu erreichen, die allerdings spätestens mit der Reformationszeit ihr Ende fand. Obwohl die Zünfte zunächst reine Männerbünde waren, wurde es mit der Zeit üblich, weibliche Mitglieder aufzunehmen, die bis zur Meisterin aufsteigen konnten, allerdings vom Vorsteheramt der Zunft ausgeschlossen blieben. Nachweislich gab es in Frankreich, in Zürich und Köln reine Frauenzünfte. In den zünftigen Berufen arbeiteten Frauen v. a. in der Textilfabrikation, waren aber auch in der Fertigung und im Verkauf von Nahrungsmitteln, in zahlreichen anderen Handwerken sowie im Kleinhandel tätig. Zu den zahlreichen »fahrenden Leuten« des Mittelalters gehörten u. a. Tänzerinnen und Musikantinnen sowie Marketenderinnen. Viele der umherziehenden Frauen ließen sich im Lauf der Zeit als Prostituierte in den Städten nieder, wo sie in den so genannten »Frauenhäusern« lebten und wie andere Gilden eine eigene Standesorganisation bildeten. Seit dem 15. Jahrhundert wurde die Prostitution in die Illegalität verbannt. - Eine Schlüsselstellung hatten die Frauen in der Volksmedizin. Bis zum Aufkommen der institutionalisierten medizinischen Wissenschaft an den Universitäten lag der Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe völlig in ihren Händen. Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Frauen in den Städten aus den Heilberufen verdrängt und die Hebammen der Aufsicht eines Stadtarztes unterstellt.
 
Religiöses Leben:
 
Eine Alternative zur Ehe bei gleichzeitiger materieller Lebenssicherung stellten für Frauen die religiösen und halbreligiösen Frauengemeinschaften dar. Obwohl die Frauen von der Seelsorge ausgeschlossen waren und die Kirche bemüht war, die Zahl der Nonnenklöster gering zu halten, verzeichneten die seit dem 11. Jahrhundert dennoch neu gegründeten weiblichen Ordensgemeinschaften einen wachsenden Zustrom von Frauen. Während anfangs in der Regel nur adlige Frauen (mit einer beträchtlichen Mitgift) in die Klöster eintraten, suchten seit dem 13. Jahrhundert auch zunehmend Frauen des städtischen Bürgertums Zuflucht in den Orden. Neben der Möglichkeit spiritueller Erfahrung boten die Klöster Frauen Stätten der Muße und des Studiums, der künstlerischen Entfaltung und der autonomen Lebensführung. Mit der Minnemystik schufen Nonnen eine religiöse Literaturtradition von und für Frauen, in der sich die Idee einer sinnlich-körperbetonten Gotteserfassung manifestierte. Eine aktive Rolle spielten Frauen im Rahmen der seit dem 12. Jahrhundert aufkommenden religiösen Erneuerungsbewegungen. Das 1101 gegründete Doppelkloster Fontevrault lieferte das bekannteste Beispiel einer religiösen Lebensgemeinschaft von Männern und Frauen unter Leitung einer Äbtissin. Neben den Klöstern entstanden religiöse Gesinnungsgemeinschaften, aus denen die erste selbstständige weibliche Frömmigkeitsbewegung, die Laienschwestervereinigung der Beginen, hervorging.
 
Kulturelles Leben:
 
Der Herausforderung durch die Glaubensbewegung der Katharer (v. a. Gleichberechtigung von Mann und Frau) begegnete die offizielle Kirche u. a. mit der Aufwertung des Marienbildes. Der sich seit dem 12. Jahrhundert ausbreitende Marienkult war bis zum Ende des Mittelalters eine wesentliche Form der Volksfrömmigkeit. In der Mariendichtung wurde die jungfräuliche Gottesmutter als Ideal einer reinen, mütterlichen Weiblichkeit gepriesen. Das profane Gegenstück zum Marienkult war der Frauendienst, die Anbetung und Verehrung der Frau als ebenso erstrebenswertem wie unerreichbarem Ziel der Sehnsucht. Marienkult und höfischer Frauendienst machten die Frau zu einem überragenden gesellschaftlichen Leitbild, das der herrschenden Lehre von der Minderwertigkeit der Frau zumindest in Ansätzen entgegenwirkte. Die Zentren der höfischen Adelskultur bildeten sich v. a. um politisch mächtige und gelehrte Frauen wie Eleonore von Aquitanien und ihre Tochter Marie von Champagne (* 1145, ✝ 1198). Frauen wirkten aber nicht nur als Literaturkennerinnen und Mäzeninnen, sondern dichteten auch selbst. Während die Epikerin Marie de France eine herausragende Einzelerscheinung war, stellten die provenzalischen Minnedichterinnen ein sich über ein Jahrhundert erstreckendes Gruppenphänomen weiblichen Literaturschaffens dar. Mit dem wachsenden Funktionsverlust des Feudaladels und der Expansion des städtischen Bürgertums im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert verblasste das ritterliche Frauenideal. Dagegen begegnet die Frau in der Schwankdichtung der Fabliaux, die sich an ein vorwiegend bürgerliches Publikum richtete, als boshaft-zänkisches und perfides Geschlecht. Von großem Einfluss waren im 14. und 15. Jahrhundert die extrem frauendfeindlichen Traktate der populären Moraltheologie, von denen sich allerdings auch vielfach Dichtungen zum Lob der Frau absetzten. Eine Schlüsselstellung in der literarischen und theologischen Kontroverse über die Laster und Tugenden des weiblichen Geschlechts nahm Christine de Pisan ein.
 
 Beginnende Neuzeit bis zum Zeitalter des Absolutismus
 
14. bis 16. Jahrhundert:
 
Die im 14./15. Jahrhundert einsetzenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstrukturierungsprozesse (Erstarken der Geldwirtschaft, Kommerzialisierung der Landwirtschaft, Aufkommen neuer Produktionstechniken, Lockerung der genossenschatlichen Bindungen, Bevölkerungszuwachs, hoher Frauenüberschuss, Verelendung breiter Bevölkerungsschichten, Bauernaufstände, Zunftkämpfe, Ketzerverfolgung, Zerfall des mittelalterlichen »Ordo mundi«) führten zu einer weit reichenden Einschränkung des wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Lebensbereichs der Frau. Die Mehrzahl der von Frauen ausgeübten Berufe ging in die Hand von Männern über. Frauen wurde der Zutritt zu den Innungen und zur Berufslehre verwehrt, die Frauenzünfte verschwanden. Mit der beruflichen Marginalisierung ging die Dequalifizierung weiblicher Arbeit einher; so fanden Frauen überwiegend in den wirtschaftlich ungesicherten Berufsfeldern (handwerkliche Heimarbeit, Gelegenheitsarbeit in der Landwirtschaft, Dienstbotenarbeit) Beschäftigung. Gleichzeitig verschlechterte sich ihre Rechtsstellung (Ausschluss von der Erbfolge und von Besitzrechten, Wiedereinführung der Vormundschaft für ledige, verheiratete und verwitwete Frauen). Ein extremes Beispiel für die wachsende gesellschaftliche Marginalisierung und Diskriminierung der Frau sind die im 15. Jahrhundert einsetzenden, systematisch betriebenen Hexenverfolgungen, die zwischen 1560 und 1630 ihren Höhenpunkt erreichten und Millionen von Opfern forderten. Galten Magierinnen zunächst als kundige Vertraute der Natur, so wurden sie nun als Komplizinnen Satans für die als schädlich erfahrenen Auswirkungen der Naturkräfte verantwortlich gemacht. Mit der Verbrennung der vermeintlichen Hexen wurde auch ihr umfassendes, u. a. homöopatisches und geburtshilfliches Wissen zu großen Teilen vernichtet.
 
Humanismus, Reformation, Gegenreformation, die entscheidenden Anteil an der Schaffung des neuzeitlichen Menschenbildes hatten, haben die Theorie von der grundsätzlichen weiblichen Inferiorität nicht wesentlich modifiziert: Die Frau blieb aus dem weltumfassenden Bund der »Humanitas« ausgeschlossen. Bedeutende Dichterinnen wie Louise Labé und Margarete von Navarra waren Ausnahmeerscheinungen. Größere Bildungs- und Wirkungsmöglichkeiten standen Frauen in den italienischen Stadtrepubliken und Fürstenhöfen der Renaissance offen, obwohl sich auch hier das Ideal des »Uomo universale« (B. Castiglione) in erster Linie auf den Mann bezog. Junge Mädchen der städtischen Oberschicht erhielten zwar die gleiche humanistische Ausbildung wie Knaben, durften aber aus ihrer Bildung keine persönliche Berufung ableiten. Obwohl die italienische Renaissance außergewöhnlich gebildete Frauen, große Kunstkennerinnen und Mäzeninnen wie Isabella d'Este und Dichterinnen wie Vittoria Colonna, Veronica Gambara und Gaspara Stampa hervorgebracht hat, konnten sie sich nicht als eigenständige, kulturschöpferische Instanz behaupten. Idealbild war nicht das der selbstbewussten Autorin, sondern das der literarischen Dilettantin, der musisch gebildeten Hofdame, die den Hofmann zu eigenen Leistungen inspirieren sollte. Große Bedeutung für die Frau gewann der neue Schönheits- und Liebeskult. Weibliche Schönheit, einst Sinnbild teuflischer Versuchung, ließ die Frau nun zum Mittelpunkt einer Geselligkeitskultur werden, in der verfeinerter Geschmack und Umgang, sinnlicher Genuss (G. Boccaccio) und spiritueller Aufstieg (F. Petrarca) unauflöslich mit der Huldigung und Verehrung der Frau verbunden waren. Objekt des neuen Schönheitskults war v. a. die Kurtisane, deren Ansehen als offizielle Geliebte von hoch gestellten Männern in dem Maße wuchs, wie die Initiativen der kleinen, weiblichen Bildungselite zurückgedrängt und die verheiratete Patrizierfrau wieder in strenge häusliche Klausur genommen wurde.
 
Von größter Bedeutung für die Entwicklung der Geschlechterbeziehung in der Neuzeit wurde Luthers Rollenbeschreibung von Mann und Frau in der Ehe, die ihm als die einzige respektable und vertretbare Lebensweise galt. Die Aufwertung der Ehe und ehelicher Sexualität förderte zwar das Ansehen der Frau als Gattin und Mutter, besiegelte aber zugleich ihren Ausschluss aus dem öffentlichen beruflichen und intellektuellen Leben, das fortan zur ausschließlichen Domäne des Mannes wurde. Im Gegensatz zur verheirateten Frau galt die allein stehende, ledige Frau als minderwertig und sozial nutzlos. Zu den ersten konkreten Auswirkungen der Reformation gehörte die Schließung von weiblichen Orden und Stiften. Mit der Auflösung von Frauengemeinschaften jeglicher Art gingen wichtige Einrichtungen weiblicher Bildung verloren, denen die Reformation keine Alternativen entgegenzusetzen vermochte.
 
17. und 18. Jahrhundert:
 
Die nachtridentinischen Theologen waren bemüht, die Frau in die Gottebenbildlichkeit einzubeziehen und mit dem frommen Wirken der Ordensschwestern die Eva des Sündenfalls vergessen zu machen oder umzudeuten. Eine wichtige Rolle für die innere Reform des Katholizismus spielten die seit dem 16. Jahrhundert wieder sprunghaft angestiegenen Gründungen von Frauenorden (v. a. die von Angela Merici gegründeten Ursulinen und die verschiedenen Spielarten von Jesuitinnen), die v. a. Bildungsaufgaben für Mädchen wahrnahmen. Die Unterrichtung durch Ordensfrauen bildete für Mädchen der Mittel- und Oberschicht meist die einzige Möglichkeit, dem Los der nicht alphabetisierten Mehrheit der weiblichen Bevölkerung zu entgehen. Einen bedeutenden Anteil hatten Frauen auch an den religiösen Reformbewegungen des 17./18. Jahrhunderts: am Quietismus (Jeanne-Marie Guyon du Chesnoy), am Jansenismus (A. Arnauld) und am Pietismus.
 
Eine herausragende Rolle in der Geistesgeschichte und Kultur des »Grand siècle« haben die französischen Salondamen gespielt. Die von Frauen wie Marquise de Rambouillet und Ninon de Lenclos ins Leben gerufenen Zirkel wurden nicht nur zu Kulturzentren der französischen Gesellschaft, sondern boten auch einer privilegierten weiblichen Elite die Möglichkeit, im geselligen Umgang mit Dichtern, Philosophen und Gelehrten die geschlechtsspezifischen Bildungsdefizite abzubauen und sich den Weg zur literarischen Mündigkeit zu bahnen. Die Aristokratinnen in ihrem elitären Selbstverständnis und die Bürgerinnen in ihrem Bildungswillen trafen sich über die Standesgrenzen hinweg im »Preziösentum«, einer Bewegung, die Entwürfe der Aufklärung aus weiblicher Perspektive vorweggenommen hat.
 
In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts war das Frauenbild, speziell in Frankreich, noch von der ständischen Differenzierung zwischen Aristokratie und Bürgertum geprägt. Das Diktum vom »Jahrhundert der Frau« (É. und J. de Goncourt) basierte auf der Tatsache, dass der gebildeten Frau der Oberschicht das Recht auf Selbstentfaltung eingeräumt wurde. Als Ort des Zusammentreffens und des Gedankenaustauschs waren die von Frauen geführten Salons für die geistige Entwicklung Frankreichs im 18. Jahrhundert prägend; hier entwickelte sich unter der Ägide adliger Frauen eine Art bürgerliche Gegenöffentlichkeit zur konservativen Kulturpolitik des absolutistischen Staates. Neben der Kunst der Konversation haben die »femmes de lettres« des 18. Jahrhunderts die Briefkultur zu einem Medium der Kommunikation und des weiblichen Selbstausdrucks entwickelt. Die Physiognomie des »Jahrhunderts der Frau« wurde aber auch von politisch und kulturell einflussreichen Frauen geprägt, so von Marquise de Pompadour, der Mathematikerin, Physikerin und Lockeübersetzerin Marquise du Châtelet, der Homerübersetzerin Anne Dacier (* 1654, ✝ 1720), der Schauspielerin Adrienne Lecouvreur sowie von Malerinnen wie Anna Dorothea Therbusch, Rosalba Carriera und Élisabeth-Louise Vigée-Lebrun.
 
Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden in England mit den »Blue-Stocking-Parties« (den französischen Salons vergleichbare) Konversationsgesellschaften, in denen sich die kulturellen Persönlichkeiten der Zeit um eine Elite von Frauen (u. a. um Elizabeth Montagu, * 1720, ✝ 1800) scharten. Dank dieser Blaustrumpfgesellschaften wurde es Frauen der englischen Oberschicht möglich, das puritanische Ideal der unintellektuellen, häuslichen Frau zu überwinden. Zu dem ausklingenden »Blue-Stocking-Kreis« gehörte auch Mary Wollstonecraft (verheiratet Godwin), eine Pionierin der Frauenemanzipation. Im frühen 18. Jahrhundert zeigte in Deutschland der Typus des »gelehrten Frauenzimmers« die Richtung einer weiblichen Emanzipation an. Zum Vorbild der von J. C. Gottsched und seinen Mitstreitern eingeleiteten Bildungskampagne für Frauen wurde die Gelehrte Anna Maria Schürmann (* 1607, ✝ 1678), die in den Kreisen der deutschen Frühaufklärer große Beachtung fand.
 
Mit dem Funktionsverlust des »ganzen Hauses« und der Aufwertung der Familie als Hort der Menschlichkeit und Gegenpol zur konkurrenzbetonten Erwerbssphäre verband sich die Hochschätzung der »empfindsamen Frau«. Exemplar. Ausdruck fand dieser Frauentypus in weiblichen Romangestalten wie Pamela, Clarissa (S. Richardson), Julie (J.-J. Rousseau) und dem Fräulein von Sternheim (Sophie von La Roche). War der Typus der »femme philosophe«, des »Blaustrumpfs« und der »Gelehrten« zumindest ideell in das auf Vernunft begründete egalitäre Menschenideal der Aufklärung einbezogen, so war mit dem Bild der »Empfindsamen«, das seit Mitte des 18. Jahrhunderts in den Vordergrund trat, ein dem Männlichen entgegengesetzter Charaktertypus gemeint. Das Weibliche, für das nun die besonders bei Frauen vermuteten Gefühlswerte und ihre nicht durch »künstliche« Bildung beeinflusste »natürliche« Tugend standen, wurde nicht mehr analog, sondern komplementär zum Männlichen definiert. Neu war auch die naturrechtliche Begründung für diese Segmentierung geschlechtsspezifischer Wesensmerkmale. An die Stelle ständisch-religiöser Legitimation traten jetzt Orientierungsmuster, die die Geschlechtsdifferenz auf innere, wesensmäßige, naturgegebene und damit universal verbindliche Merkmale zurückführten: »Von Natur aus« sei die Frau passiv und emotional, der Mann aktiv und rational, die Frau das Natur- und Geschlechtswesen, der Mann Kulturträger und Gesellschaftswesen. Mit dieser von der »natürlichen« Weltordnung abgeleiteten Theorie der »Geschlechtscharaktere« wurde es möglich, die neue Form geschlechtlicher Arbeitsteilung, die Männern und Frauen getrennte Wirkungssphären zuwies, nicht nur für natürlich, sondern auch für notwendig und ideal zu deklarieren. Dieses erstmals von Rousseau in seinem Erziehungsroman »Émile...« (1762) exemplarisch formulierte Modell der polaren Geschlechtscharaktere setzte sich in den folgenden Jahrzehnten in sämtlichen Bereichen der bürgerlichen Kultur durch und fand schließlich auch in den nichtbürgerlichen Bevölkerungsgruppen Eingang. Die politischen Implikationen dieses Rollenkonzepts zeigten sich erstmals in der Französischen Revolution, in der sich Frauen nicht nur im revolutionären Kampf, sondern auch für die Sache der Frauen eingesetzt hatten. Mit der Berufung auf die »natürliche« Bestimmung der Frau als Gattin, Mutter und Hüterin des Heims wurden im Verlauf der Revolution die politischen Initiativen der Revolutionärinnen zunehmend eingedämmt und die Verdrängung der Frau aus dem öffentlichen Leben durchgesetzt. Mit dem Direktorium war die Bewegung der Frauen für die Revision ihrer rechtlichen und politischen Einschränkung weitgehend zerschlagen und der Boden für den »Code civil« (1804) geschaffen, in dem die weitgehende rechtliche und politische Entmündigung der Frau gesetzlich kodifiziert wurde.
 
Um »geistige« Emanzipation ging es den Frauen der deutschen Frühromantik, die wie Caroline Schlegel, Rahel Varnhagen von Ense, Bettina von Arnim, Dorothea Schlegel, Henriette Julie Herz, Sophie Mereau und Karoline von Günderode die Intellektuellen ihrer Zeit beeinflussten, tonangebend in den Salons waren und ein neues Frauenbild prägten, dem zwar öffentliche Breitenwirkung versagt blieb, das aber in seinem utopischen Gehalt bis in die Gegenwart hineinwirkt. Weibliches Selbstbewusstsein und weibliche Kreativität konnten sich im Rahmen eines Kulturprogramms entfalten, dessen Ziel eine nicht von männlichen Normen bestimmte Welt war. Idealbild der frühromantischen Gesellschaftsutopie war der androgyne Mensch, verstanden als »Union der Geschlechterpotenzen« (F. X. von Baader), als Kombination von »selbstständiger Weiblichkeit« und »sanfter Männlichkeit« (Friedrich Schlegel).
 
 19. und 20. Jahrhundert
 
Mehr noch als im 18. Jahrhundert erscheint die Geschichte der Frau im 19. Jahrhundert als eine Geschichte der Bilder, der Entwürfe, der metaphor. Ausstattung des Weiblichen. Die von der Naturrechtslehre eingeführte Wesensbestimmung vom Mann als dem individualisierten Gesellschafts- und der Frau als dem universellen Gattungswesen blieb im 19. Jahrhundert erhalten und wurde nicht zuletzt durch Anthropologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und schließlich Psychoanalyse »wissenschaftlich« bearbeitet. Dabei galt das besondere Interesse dem »Rätsel der Weiblichkeit« (S. Freud), der vermeintlichen »Kindnatur« der Frau (G. W. F. Hegel, A. Schopenhauer, A. Comte), die mit ihren spezifischen psychischen Dispositionen - Emotionalität, Irrationalität, Spontaneität - in offensichtlichem Gegensatz zur rationalen und reflexiven Lebenswelt des Mannes zu stehen schien. Den »natürlichen« Wesensunterschieden von Mann und Frau entsprach ihre unterschiedliche Aufgabenverteilung in der Gesellschaft: Während der Mann sich im öffentlichen Leben bewähren musste, fand die Frau ihre »substantielle Bestimmung in der Familie« (Hegel). Frauen als »Naturwesen« erschienen als die Garanten häuslichen und ehelichen Glücks, als Vermittlerinnen humaner Werte wie Selbstlosigkeit, Sanftheit, Zartheit, Sensitivität, Innerlichkeit, Unschuld und befähigten Männer als »Gesellschaftswesen«, sich der Dynamik und dem Druck des Erwerbs- und Arbeitslebens auszusetzen. Die humanen und glückspendenden Möglichkeiten der Frau fanden ihren kongenialen Ausdruck in Mütterlichkeit und Mutterliebe. Mit dem neuen bürgerlichen Frauenideal der »schönen Seele« änderte sich auch die Bewertung weiblicher Arbeit in Haus und Familie: Zur natürlichen Berufung erklärt und nicht bezahlt, wurde sie zugleich entwertet und als unentgeltliche »Liebesarbeit« verklärt. Allerdings war das Bild der Frau nicht frei von Ambivalenzen. Ebenso wie sie »natürliche Sittlichkeit« und Unschuld repräsentierte, galt sie auch als Verkörperung des rätselhaften, unheimlichen »Anderen«. Die Angst vor der Frau als dämonische Gegenspielerin des Mannes war ein Leitmotiv der Literatur und Malerei des 19. Jahrhunderts. Die ungebändigte weibliche Triebnatur und bedrohliche Macht der Frau schlug sich in weiblichen Kunstfiguren wie Carmen (P. Mérimée), Nana (É. Zola), Lulu (F. Wedekind) und in den Bildgestalten von Sphinx, Judith und Salome nieder. Aber nicht nur der Typus der »Femme fatale«, sondern auch literarische Frauengestalten wie Madame Bovary (G. Flaubert), Anna Karenina (L. N. Tolstoi), Effie Briest (T. Fontane), Nora (H. Ibsen) stellten die herrschenden Frauenrollen infrage. Gemeinsam ist diesen Frauen aber auch das Scheitern ihres Glücksanspruches an den bestehenden Gesellschaftsstrukturen.
 
Der erste massive gesellschaftliche Protest gegen das bürgerliche Frauenideal wurde von Frauen des Bürgertums selbst geäußert. Mit ihrem Eintreten für Bildung und Berufstätigkeit, für rechtliche und politische Gleichstellung und für die Teilnahme am öffentlichen Leben durchbrach die bürgerliche Frauenbewegung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts eben jene traditionelle Aufspaltung in geschlechtsspezifische Wirkungssphären, auf welcher das bürgerliche Modell einer arbeitsteiligen Gesellschaft beruhte. Auch in der von Männern beherrschten Domäne der Kultur fasste eine wachsende Anzahl von Frauen Fuß.
 
Während bürgerliche Frauen um eine Erweiterung ihres Tätigkeitsfeldes kämpften, ging es den Frauen der Unterschicht um Schutz vor zuviel Arbeit. Bedingt durch ihre außerhäusliche Arbeitssituation konnten besonders die verheirateten Frauen ihren häuslichen und familiären Aufgaben nur schwer nachkommen. Gleichzeitig gerieten v. a. Fabrikarbeiterinnen in Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen, die die Konkurrenz billiger weiblicher Arbeit fürchteten. Deshalb war es zunächst das erklärte Ziel der organisierten Arbeiterschaft, weibliche Erwerbsarbeit zu unterbinden und der Arbeiterfrau Familie und Heim als wesensgemäßes weibliches Aufgabengebiet zu überantworten. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts setzte sich in der bäuerlichen Bevölkerung wie in der städtischen Arbeiterschaft das bürgerliche Geschlechtsrollenmuster durch, und zwar unabhängig davon, ob die Frau einer außerhäuslichen Arbeit nachging oder nicht.
 
Das 20. Jahrhundert bedeutete für die Frau die weitgehende Anerkennung als freies und unabhängiges Rechtssubjekt, die wachsende Integration in das Berufsleben, verbesserte Bildungs- und Ausbildungsqualifikation, vermehrte Teilhabe am öffentlichen Leben, wachsende Eigenständigkeit im Bereich der Kulturproduktion, größere Unabhängigkeit von der familiengebundenen Existenzform und die Möglichkeit sexueller Selbstbestimmung. Dass, trotz dieser Fortschritte, die Frau in vielen Bereichen der Gesellschaft weiterhin benachteiligt sei und die geschlechtliche Arbeitsteilung im Berufs- und Familienleben fortexistiere, versuchte seit Ende der 60er-Jahre die »Neue Frauenbewegung« in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Die seit den letzten zwei Jahrzehnten in Gang gesetzte Veränderung im Status der Frau gehört zu dem »großen fundamentalen und strukturellen Wandel« dieser Zeitepoche (Daniel Bell).
 
 Zur Stellung der Frau in außereuropäischen Kulturkreisen
 
Traditionelle Kulturen:
 
In allen menschlichen Gesellschaften werden die biologischen Unterschiede der Geschlechter, die schon bei Tieren die Basis elementarer Verhaltensabweichungen bilden, durch kulturelle Stilisierungen überformt. Die meist geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die den Frauen den Innenbereich einer Gemeinschaft mit stationären, den Männern die peripheren, grenzüberschreitenden (auch transzendentalen) Pflichten zuweist, ist keinem biologischen Gesetz unterworfen, sondern das Ergebnis kulturspezifischer Rollenprägungen, die ihrerseits aus der Funktion der Gruppenabgrenzung und der Herstellung von Gruppenstabilität verstanden werden können.
 
In den Gesellschaften, in denen die Stellung der Frau weder im Sinne einer modernen Staatsverfassung gesetzlich geregelt noch durch einen sozioreligiösen Rechts- und Verhaltenskodex eingeschränkt ist, bestehen sehr unterschiedliche Vorstellungen über das Verhältnis der Geschlechter zueinander und den Status der Frau im Besonderen. Durch die Vernachlässigung entsprechender Fragestellungen und die Dominanz männlicher Wissenschaftler in der Völkerkunde ist dies jedoch unzureichend und oft verzerrt dokumentiert. Als gesichert kann aber gelten, dass z. B. bei den tropischen Pflanzervölkern Ozeaniens, Afrikas und Amerikas Männer und Frauen oft als gegensätzliche, fremdartige, mitunter sogar feindliche Gruppen angesehen werden, die im Extremfall streng getrennt arbeiten, essen und schlafen. Die Waffen tragenden Männer üben die Kontrolle nach innen und außen aus. Auch ideologisch dominieren die Männer: Insofern sie Hüter der Überlieferungen sind, können sie ihr Weltbild in eine Form fassen und mehr oder weniger direkt nachhaltigen Einfluss nehmen. Nicht selten wird geradezu ein dualistischer Gegensatz zwischen der weiblichen Reproduktionssphäre und der männlichen Kult- und Ideensphäre unterstellt. Auch wo im Alltag Frauen das Gleiche oder mehr als die Männer leisten - wie es für die meisten Wildbeuter zutrifft -, wird ihnen im kulturellen Bereich vielfach nur eine Außenseiterrolle zuteil. Als Argument führen die Männer in der Regel die angebliche »Unreinheit« weiblicher Körperfunktionen (z. B. Menstrualblut) ins Feld. Auffällig ist, dass in sehr vielen Fällen Mythen die ursprüngliche Überlegenheit der Frau herausstreichen und zeremoniell (z. B. beim Jamurikumafest der Xingú-Indianer) flankieren. Hieraus wurde die These abgeleitet, es habe einst eine matriarchalische Epoche in der Menschheitsgeschichte gegeben (J. J. Bachofen, L. H. Morgan, Heide Göttner-Abendroth). Ausgehend von zeitgenössischen Beobachtungen ist eine solche Phase des Mutterrechts allerdings nirgendwo zu belegen. In matrilinearen und matrilokalen Gesellschaften behaupten Frauen eine relativ starke Position. In manchen Kulturen üben Frauen auch soziopolitische (z. B. Sippenvorsteherinnen als »Häuptlingsmacher« bei den Irokesen; Häuptlinge und Königinnen v. a. in Ostafrika), priesterliche und militärische (Frauenheere in Dahome, Simbabwe und Angola) Funktionen aus. Doch auch in solchen Gesellschaften liegt (lag) die ausübende Macht bei den Männern - in matrilinearen Gemeinschaften beim Mutterbruder -, und es gibt kaum ein Beispiel (die Frauen der Khasi in Assam, die die Väter ihrer Kinder als »Begatter« verhöhnten, sind die einzig bekannte Ausnahme) dafür, dass Frauen aus ihrer strukturalen Bevorzugung das Recht abgeleitet hätten, die Männer als »schwächeres Geschlecht« zu diffamieren oder zu unterjochen.
 
China:
 
Im traditionellen China herrschte zuerst eine mutterrechtliche Gesellschaftsordnung, die später unter konfuzianischer Einfluss durch eine patriarchalische abgelöst wurde. Grundlegend für die Stellung von Mann und Frau war die Vorstellung der beiden ewigen kosmischen Urkräfte Yin und Yang, des weiblichen und des männlichen Prinzips. Seit dem 12. Jahrhundert wurde der Wirkungskreis der Frau durch die neokonfuzianischen Schriften auf das Haus und die Familie beschränkt. Die im 10. Jahrhundert aufgekommene Sitte, den Mädchen durch Einschnüren die Füße zu verkrüppeln, fesselte die (gehbehinderte) Frau noch stärker ans Haus. Die Emanzipationsbewegung, gefördert durch die Gründung von Mädchenschulen, brachte den Frauen ab Ende des 19. Jahrhunderts größere Freiheiten und die Erlösung von der Sitte des Fußbindens. Die »Vierte-Mai-Bewegung« (4. 5. 1919 gegen die traditionelle Ordnung brachte den Frauen in den 20er- und 30er-Jahren die Gleichberechtigung im Bildungs- und Berufsleben. Die volle Gleichberechtigung der Geschlechter wurde offiziell erst mit der Gründung der Volksrepublik China und dem Ehegesetz von 1950 erreicht.
 
Indien:
 
Die Quellen zur Geschichte der indischen Frau beginnen mit den Hymnen des Rigveda, nach denen Frauen mindestens bis in die Zeit der ältesten Upanishaden (800-600 v. Chr.) unverschleiert am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnahmen. Für die jüngeren Textteile des Rigveda (entstanden etwa 1000 v. Chr.) werden einige Verfasserinnen erwähnt. Noch in vedischer Zeit (bis circa 800 v. Chr.) wirkten Frauen bei öffentlichen Opfern mit und beteiligten sich an philosophischen Gesprächen. Die Frau galt weithin als die »Hälfte des Mannes«, mit dem sie gemeinsam die häuslichen Riten und die Manenopfer für das Fortleben im Jenseits vollzog. Frauenverehrung richtete sich vor der Entstehung des Tantrismus, der die weibliche göttliche Energie (Shakti) in allen Frauen verehrte, auf die Rolle der Frau als Mutter von Söhnen. Die Frau galt rechtlich als unselbstständig, juristisch war ihr Vertreter bis zur Heirat der Vater, danach der Ehemann und nach dessen Tod ihr ältester Sohn. Ihr Ehepartner wurde von ihrem Vater bestimmt, eine Praxis, die im heutigen Indien trotz der Reformen des Neohinduismus noch vorherrscht. Eine eigene Wahl des Ehemanns gab es wohl im vorklassischen und klassischen Indien in der Kriegerkaste, ebenfalls in Gebieten, die wie Südindien das Mutterrecht kannten. - In der Geschichte des Hinduismus ist spätestens ab dem Mittelalter ein Rückgang der geistig-geistlichen Erziehung der Mädchen zu beobachten; er war v. a. bedingt durch die fortschreitende Herabsetzung des Heiratsalters, die zunehmend zur Kinderheirat führte. Eine ähnliche historische Verschlechterung der Position der Frau lässt sich bei der zunächst nur freiwillig, v. a. von adligen Frauen geübten Witwenverbrennung feststellen. Sie wurde wohl erst ab dem Mittelalter allgemein verbindlich und kommt - obgleich seit 1829 verboten - bis in jüngste Zeit vor. Auch die Mädchentötung hat in einigen Gebieten (z. B. Rajasthan) nachweisbar zu Männerüberschuss geführt; die Geburt von Töchtern gilt besonders im patriarchalischen Norden Indiens als Unglück. Trotz gesetzlicher Gleichstellung ist die Lage der Frau in Indien noch vielfach von religiösen Vorurteilen bestimmt. Viel zu leiden haben die Frauen noch unter dem orthodoxen Verbot der Wiederheirat von Witwen. Fortschrittliche Literatur und moderne Frauenbewegungen (u. a. Frauhäuser) versuchen, oft gegen heftigen Widerstand, die Lebenssituation der Frauen zu verbessern.
 
Japan:
 
Wie in China herrschte auch in Japan bis zum 7. Jahrhundert eine frauenzentrale Gesellschaftsordnung. Im 8.-11. Jahrhundert spielten Hofdamen eine bedeutende Rolle in der japanischen Literatur. Die Festigung der Kriegersippenherrschaft ab dem 12. Jahrhundert brachte eine stärkere Unterordnung der Frau im gesellschaftlichen Leben. Unter dem Einfluss der konfuzianischen Erziehungslehre des Kaibara Ekiken (* 1639, ✝ 1714) hatte das Mädchen dem Vater, die Ehefrau dem Gatten und die Witwe dem ältesten Sohn zu gehorchen. Diese Stellung der Frau fand noch in Recht und Gewohnheit der Meijizeit (1868-1912) ihre Nachwirkung. Aber die Arbeitsleistung der Frau in den ländlichen Gebieten (neben Hausarbeit und Kindererziehung Spinnen, Weben, Kleiderherstellung, Ackerbau und Handel) brachte ihr große Anerkennung. Seit der Jahrhundertwende drangen immer mehr Frauen v. a. als Lehrerinnen und Krankenschwestern ins Berufsleben vor. Die Verfassung von 1947 sicherte ihnen neue Rechte und Freiheiten. 1985 wurde durch weitere Gesetze jede Form der Diskriminierung von Frauen offiziell verboten. Trotzdem werden Frauen von Arbeitgebern auch heute noch in Bezug auf Einstellung, Entlohnung, Ausbildung, Beförderung und Pensionierung diskriminiert. Nach wie vor akzepiert die Mehrheit der jüngeren Frauen die ihr von der Gesellschaft aufgetragene Rolle, v. a. Hausfrau, Ehe-frau und Mutter zu sein.
 
Islamische Länder:
 
In den islamisch geprägten Ländern ist, entsprechend der Verknüpfung von politischem und religiösem Recht, die Stellung der Frau weitgehend durch Koran und Scharia festgelegt, geht allerdings auf altorientalischen Traditionen zurück. Traditionell herrschte Geschlechtertrennung und Patriarchat. Die Frau wurde als Eigentum des Mannes aufgefasst. Nach der Scharia herrscht jedoch Gütertrennung; die Frau hat das Recht, ihren Besitz zu verwalten (einschließlich der ihr vom Ehemann bei der Eheschließung geleisteten Morgengabe). Die auch in früheren Zeiten nur begrenzt verbreitete Polygamie ist aus ökonomischen Gründen, wegen gewandelter Wertvorstellungen und durch Gesetzgebung (z. B. Tunesien, Türkei) meist der Monogamie gewichen. Der Frau war früher die Teilnahme am öffentlichen Leben und in den Städten oft auch das Verlassen des Hauses versagt; diese Situation wirkt zum Teil bis heute nach. Auf dem Lande ist die Frau häufig (ohne Entgelt) in der Landwirtschaft tätig. Fremden gegenüber ist vielfach noch Bedeckung des Kopfes, zum Teil auch Gesichtsschleier üblich. Traditionell gründet die Eheschließung nicht auf individueller Zuneigung der Partner, sondern ist soziale Angelegenheit zwischen Familien, die dadurch eine Verbindung eingehen möchten. Die Frau wird dem Ehemann durch ihren Vater oder männlichen Vormund zur Frau gegeben. Die tatsächliche Eheschließung erfolgt mit einem Ehevertrag. Das (patrilokale) Eheleben wird maßgeblich durch den Einfluss der Familie, besonders der Mutter des Ehemannes, bestimmt. An die Keuschheit der Frau ist die Ehre der ganzen Familie gebunden (bei Verletzung kommen tödliche Racheakte vor). - Hinsichtlich der gegenwärtigen Bildungs- und Berufssituation der Frau bestehen regional große Unterschiede. Eine Geschlechtertrennung haben für alle Bereiche (Schulen, Krankenhäuser, Restaurants u. a.) Saudi-Arabien und die Golfstaaten. Eine dem Mann gleichberechtigte Beteiligung am Geschäftsleben ist noch nicht gegeben. In Ägypten dagegen besteht seit der Revolution 1952 rechtliche Gleichstellung der Geschlechter. Frauen sind im Parlament vertreten. In der Türkei wird die Ehe seit 1926 nicht mehr durch die Scharia, sondern durch ein Zivilrecht nach schweizerischem Vorbild geregelt (erstmals ist die Heirat einer Muslimin mit einem nichtmuslimischen Partner gestattet). Die Frau hat (wie der Mann) Wahlrecht, kann studieren und alle Berufe ergreifen. In Schwarzafrika beeinflusst die traditionell unabhängigere Stellung der Frau auch ihre Rolle in den islamisierten Gesellschaften (z. B. Senegal). Während für Frauen in den islamischen Ländern, angeregt durch westliche Vorbilder und unter der Notwendigkeit wirtschaftlicher Entwicklung, Bildung und Erwerbstätigkeit erstrebt und (bei nationalen Unterschieden) rechtlich zunehmend erreicht werden, sind die Frauen nach dem gültigen islamischen Familienrecht und/oder traditionellen Bräuchen noch weitgehend der Autorität des Mannes unterstellt.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Beginen · Ehe · Emanzipation · Erotik · Familie · Feminismus · Frauenarbeit · Frauenbewegung · Frauenforschung · Frauenhaus · Gleichberechtigung · Hetären · Hexe · Kurtisane · Mann · Marienverehrung · Minne · Mutter · Mutterrecht · Prostitution · Rolle · Salon · Sexismus · Vestalinnen
 
Literatur:
 
E. Burck: Die F. in der griechisch-röm. Antike (1969);
 E. Burck: Die altröm. Familie, in: Römertum, hg. v. H. Oppermann (41976);
 K. Bosl: Die Grundlagen der modernen Gesellschaft im MA., Bd. 2 (1972);
 Hu Chün-Yin u. W. Franke: F., in: China Hb. (1974);
 C. Meillassoux: Die wilden Früchte der F. (a. d. Frz., 21978);
 E. Moltmann-Wendel: Freiheit - Gleichheit - Schwesterlichkeit. Zur Emanzipation der F. in Kirche u. Gesellschaft (21978);
 C. Meyers-Herwartz: F., in: TRE, Bd. 11 (1983);
 
»Wissen heißt leben. ..«. Beitr. zur Bildungsgesch. von Frauen im 18. u. 19. Jh., hg. v. I. Brehmer u. a. (1983);
 W. Walther: Die F. im Islam (21983);
 
Frauenrechte u. die gesellschaftl. Arbeit der Frauen im Wandel, hg. v. A. Kuhn u. a. (31984);
 E. Power: Als Adam grub u. Eva spann, wo war da der Edelmann? Das Leben der F. im MA. (a. d. Engl., 1984);
 
Die F. von der Reformation zur Romantik. Die Situation der F. vor dem Hintergrund der Literatur- u. Sozialgesch., hg. v. B. Becker-Cantarino (21985, Nachdr. 1987);
 
Feminismus. Inspektion der Herrenkultur, hg. v. L. F. Pusch (21985);
 
Frauen in der Kunst, hg. v. G. Nabakowski u. a., 2 Bde. (21985);
 W. Schuller: Frauen in der griech. Gesch. (1985);
 R. Baader: Dames de lettres. Autorinnen des preziösen, hocharistokrat. u. »modernen« Salons. 1649-1698 (1986);
 M. Braw u. H. Gunnarsson: Frauen in Japan. Zw. Tradition u. Aufbruch (a. d. Schwed., 9.-10. Tsd. 1986);
 
Feminist. Studien, Jg. 5 (1986, Themenschwerpunkt »Jungfräulichkeit«), H. 1: Frauen u. Sexualmoral, hg. v. M. Janssen-Jurreit (1986); F. u. spätmittelalterl. Alltag. Internat. Kongreß. .., hg. v. H. Appelt (Wien 1986);
 R. Herold: Die Rolle der F. in Vergangenheit u. Gegenwart, in: Japan, hg. v. M. Pohl (1986);
 U. Prokop: Weibl. Lebenszusammenhang (51988);
 Klaus E. Müller: Die bessere u. die schlechtere Hälfte (Neuausg. 1989);
 F. Mernissi: Geschlecht, Ideologie, Islam (a. d. Engl., (41991);
 F. Mernissi: Der polit. Harem. Mohammed u. die Frauen (a. d. Frz., Neuausg. 1992);
 A. Jensen: Gottes selbstbewußte Töchter. Frauenemanzipation im frühen Christentum? (1992);
 
Matriarchatstheorien der Altertumswiss., hg. v. B. Wagner-Hasel (1992);
 W. Schuller: Frauen in der röm. Gesch. (Neuausg. 1992);
 E. Beck-Gernsheim: Das halbierte Leben. Männerwelt Beruf, Frauenwelt Familie (28.-29. Tsd. 1993);
 S. Bovenschen: Die imaginierte Weiblichkeit (111993);
 
Frauen in Dtl. 1945-1992, hg. v. G. Helwig u. H. M. Nickel (1993);
 
Gesch. der Frauen, hg. v. G. Duby u. M. Perrot, 5 Bde. (a. d. Ital., 1993-95);
 E. Ennen: Frauen im MA. (51994);
 U. Wesel: Der Mythos vom Matriarchat (71994);
 P. Dinzelbacher: Heilige oder Hexen? Schicksale auffälliger Frauen in MA. u. Frühneuzeit (1995);
 
F. in den Religionen, hg. v. M. Klöcker u. M. Tworuschka (1995);
 H.-W. Goetz: Frauen im frühen MA. Frauenbild u. Frauenleben im Frankenreich (1995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Frauenwahlrecht: Mühsam erkämpft
 
Etrusker: Auf der Suche nach dem Willen der Götter
 
griechische Geschichte beginnt mit Homer
 
Familie und Gesellschaft in der Antike
 
Gleichberechtigung: Die Stellung der Frau heute
 
ägyptische Gesellschaft: Die Stellung der Frau
 
Birgitta von Schweden: Ein Beispiel von Frauenmystik
 
Frauenliteratur: Der weibliche Blick
 
Frau in der religiösen Kultur des Mittelalters
 
Frau und Familie im Koran
 

* * *

Frau, die; -, -en [mhd. vrouwe, ahd. frouwe = Herrin, Dame, w. Form zu einem untergegangenen Subst. mit der Bed. „Herr“, vgl. asächs. frōio = Herr u. (mit anderer Bildung) ahd. frō, ↑Fron]: 1. erwachsene Person weiblichen Geschlechts: eine junge, kluge, mütterliche, elegante, emanzipierte, berufstätige, verheiratete, schwangere F.; eine F. lieben, heiraten; Regina ist eine tüchtige, beherzte F. (Waggerl, Brot 49); sie war die F. seiner Träume (sein weibliches Idealbild); Sie ist ... eine F. von heute (eine moderne Frau; Frisch, Gantenbein 342); eine F. von Welt (eine weltläufige Frau); eine F. aus guter Familie; „Man kommt nicht als F. zur Welt, man wird dazu gemacht“ (Spiegel 17, 1986, 226); er hat viele -en (Freundinnen, Geliebte) gehabt; Er hatte ... -en umarmt unter vielen Himmeln (B. Frank, Tage 65); für die Gleichberechtigung der F. kämpfen; *die weise F. (1. veraltet; Hebamme: Hortense ..., die ... das Haus von Madame Lemure betreten und die weise F. um Bestätigung des Zustandes [= der Schwangerschaft] gebeten hatte [Langgässer, Siegel 365]. 2. ugs. verhüll.; Frau, die illegal Abtreibungen vornimmt). 2. Ehefrau (hebt weniger die gesetzmäßige Bindung als die Zusammengehörigkeit mit dem Mann hervor): meine, seine F.; seine zukünftige, geschiedene F.; er fragte sie, ob sie seine F. werden wolle; sie lebten wie Mann und F.; keine passende F. finden; er hat eine liebe F.; [sich] eine F. suchen; [sich] eine F. nehmen (heiraten); Eine F. im Haus - es würde wieder wie früher sein (Kühn, Zeit 166); Eines Tages werde ich die F. fürs Leben noch finden (Johnson, Achim 39); Die bürgerliche Ehe funktioniert durch die ... Unterdrückung der F. (Praunheim, Sex 191); Willy Brandt mit F. Brigitte (MM 19. 11. 84, 15); er hat eine Engländerin zur F. 3. Hausherrin, Dame: die F. des Hauses; die F. hat es so angeordnet; die gnädige F. ist nicht zu Hause; *Unsere Liebe F. (kath. Rel.; Maria, die Mutter Christi). 4. a) titelähnliche, auch als Anrede verwendete Bezeichnung für eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts: ich habe F. Meier getroffen; F. Studienrätin, F. Oberin; sehr geehrte F. Müller; sehr geehrte gnädige F.; „Aber gute F.“, sagte ich, „womit habe ich das verdient?“ (Bieler, Bonifaz 99); b) (geh.) als Zusatz bei Verwandtschaftsbezeichnungen: Ihre F. Mutter; Grüße an die F. Gemahlin! ∙ 5. <Gen. -en:> auch ein Mal, womit seiner -en Hals bezeichnet war, bemerkte er (Kleist, Kohlhaas 110); <Dativ -en:> so eilt er mit der bangen -en grad' nach seines Vaters hoher Wohnung (Goethe, Klagegesang).

Universal-Lexikon. 2012.