Akademik

gönnen
(sich etwas) genehmigen (umgangssprachlich)

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gön|nen ['gœnən]:
1. <tr.; hat (jmdm. etwas) neidlos zugestehen, weil man der Meinung ist, dass er es braucht oder es verdient hat /Ggs. missgönnen/: dem Lehrer die Ferien, jmdm. seinen Erfolg gönnen; dein Glück gönne ich dir von Herzen.
2. <+ sich> sich etwas (Besonderes, etwas, was eine Ausnahme darstellt o. Ä.) erlauben, zubilligen:
ich sollte mir einen Tag Ruhe gönnen; wir werden uns jetzt eine Portion Eis gönnen; sie gönnt sich ab und zu ein teures Kleidungsstück.
Syn.: sich genehmigen (ugs. scherzh.), sich gestatten, sich leisten (ugs.);
man gönnt sich ja sonst nichts: (scherzh.) entschuldigend gebraucht, wenn man sich etwas Besonderes leistet.

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gọ̈n|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \gönnen
1. neidlos zugestehen
2. zukommen lassen
● diese Enttäuschung gönne ich ihm! 〈iron.〉; ich gönne ihm sein Glück von Herzen; er gönnt sich selten eine Ruhepause; er gönnt ihr kaum ein gutes Wort [<ahd. (gi)unnan „gönnen“; Herkunft unklar; verwandt mit Gunst]

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gọ̈n|nen <sw. V.; hat [mhd. gunnen, ahd. giunnan, zu ahd. unnan = gönnen; gewähren, gestatten, H. u.]:
1. Glück u. Erfolg eines andern ohne Neid sehen, jmdm. etw. neidlos zugestehen:
jmdm. sein Glück, den Erfolg g.;
das sei dir gegönnt (das neide ich dir nicht [weil es mich gar nicht reizt]);
die Freude, mich verlieren zu sehen, gönne ich denen nicht (ich möchte verhindern, dass sie Grund zur Schadenfreude über meine Niederlage haben);
(iron.:) diese Blamage gönne ich ihr.
2. jmdm., sich zuteilwerden, zukommen lassen; jmdm. etw. gewähren:
sich etwas [Gutes], einige Tage Ruhe, ein Glas Sekt g.;
er gönnt ihr kein gutes Wort (hat für sie kein freundliches, anerkennendes Wort übrig);
sie gönnte ihm keinen Blick (sie würdigte ihn keines Blickes, beachtete ihn nicht);
R man gönnt sich ja sonst nichts (scherzh.; entschuldigend gebraucht, wenn man sich etwas Besonderes leistet).

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gọ̈n|nen <sw. V.; hat [mhd. gunnen, ahd. giunnan, zu ahd. unnan = gönnen; gewähren, gestatten, H. u.]: 1. Glück u. Erfolg eines andern ohne Neid sehen, jmdm. etw. neidlos zugestehen: jmdm. sein Glück g.; keiner gönnte dem andern den Erfolg (Thieß, Reich 268); Er gönnte Vierbein diesen Heimatflug von Herzen (Kirst, 08/15, 316); die Fischer ..., die gönnt keinem die Luft zum Atmen (sie ist voller Missgunst; Loest, Pistole 172); ich gönne es ihm, dass er endlich Professor geworden ist; das sei dir gegönnt (das neide ich dir nicht [weil es mich gar nicht reizt]); Die Freude gönne ich denen nicht (ich möchte verhindern, dass sie Grund zur Schadenfreude über mich haben; Ott, Haie 165); Sie haben Manieren, wie ich sie manchem meiner Standesgenossen g. (wünschen) würde (Th. Mann, Krull 283); (iron.:) diese Blamage gönne ich ihm; er kannte seinen Himmelstoß und schien ihm den Reinfall zu g. (Remarque, Westen 24). 2. jmdm., sich zuteil werden, zukommen lassen; jmdm. etw. gewähren: jmdm., sich etwas [Gutes], einige Tage Ruhe und Erholung g.; Andy ... gönnte sich (ugs.; leistete sich) an der Bar einen doppelten Wodka (Spiegel 25, 1979, 154); R man gönnt sich ja sonst nichts (scherzh.; entschuldigend gebraucht, wenn man sich etwas Besonderes leistet); Die eine ihm ... gegönnte Stunde ... war ... herangerückt (Kronauer, Bogenschütze 409); das war mir nicht gegönnt! (Bedauern ausdrückende Feststellung, die jmd. trifft, wenn ihm ein Bissen, den er gerade zum Mund führen wollte, auf den Boden fällt); er gönnt ihr kein gutes Wort (hat für sie kein freundliches, anerkennendes Wort übrig); sie gönnte ihm keinen Blick (sie würdigte ihn keines Blickes, beachtete ihn nicht); Ü Regelmäßig gönne ich im Vorübergehen einen Blick dem barocken Grabmal (Bergengruen, Rittmeisterin 9); Das Gewissen wird ihnen keine Ruhe g. (wird sie nicht zur Ruhe kommen lassen; Kirst, 08/15, 744).

Universal-Lexikon. 2012.