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Gunst [gʊnst], die; -:a) [durch eine höher gestellte Person] auf jmdn. gerichtete wohlwollende Gesinnung:
Zus.: Missgunst.
b) Zeichen des Wohlwollens, das man jmdm. zuteilwerden lässt:
jmdn. um eine Gunst bitten; jmdm. eine Gunst erweisen, gewähren.
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Gụnst 〈f. 20; unz.〉
1. Wohlwollen, freundl., gnädige Gesinnung, Gönnerschaft
2. Zeichen des Wohlwollens, Gunstbezeigung, Gnade, Bevorzugung
3. Vorteil
4. 〈veraltet〉 Erlaubnis, Genehmigung
● seine \Gunst bezeigen; jmdm. seine \Gunst entziehen; sich jmds. \Gunst erfreuen; jmds. \Gunst erlangen, erwerben, genießen; jmdm. eine \Gunst erweisen, erzeigen, gewähren, versagen; die \Gunst des Augenblicks nutzen; sich jmds. \Gunst rühmen ● bei jmdm. in \Gunst stehen; sich bei jmdm. in \Gunst setzen; sich um jmds. \Gunst bemühen, bewerben; er hat sich zu meinen \Gunsten verrechnet zu meinem Vorteil; zu \Gunsten = zugunsten [<mhd. gunst „Wohlwollen, Erlaubnis“; zu ahd. giunnan „gönnen“]
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a) wohlwollende, freundlich entgegenkommende Haltung, Geneigtheit:
die G. der Wählerinnen und Wähler, des Publikums;
jmds. G. erlangen, genießen, verlieren;
jmdm. seine G. schenken;
(geh.:) ich erfreute mich ihrer G.;
in jmds. G., bei jmdm. in G. stehen (von jmdm. sehr geschätzt u. begünstigt werden);
nach G. /(landsch.:) nach G. und Gabe[n] (parteilich, nicht objektiv) urteilen;
sich um jmds. G. bemühen;
Ü die G. des Schicksals, der Stunde;
b) bestimmte Auszeichnung, die jmdm. als Zeichen od. Ausdruck der Gunst (a) gewährt wird:
jmdm. eine G. zuteilwerden lassen, gewähren;
(geh.:) einer G. teilhaftig werden;
c) [seit dem 15. Jh. in dieser Wendung umlautloser Dativ Pl. zu dem mhd. starken Pl. günste]
☆ zu jmds. -en (1. zu jmds. Vorteil, Nutzen: etw. zu seinen -en wenden; sich zu jmds., seinen eigenen -en verrechnen. 2. zu jmds. Ehre; um jmdm. gerecht zu werden: das muss zu ihren -en gesagt werden);
zu -en einer Person, Sache (↑ 1zugunsten);
zu -en von jmdm., etw. (↑ 2zugunsten).
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Gụnst, die; - [mhd. gunst, zu ↑gönnen (zur Bildung vgl. Kunst - können)]: a) wohlwollende, freundlich entgegenkommende Haltung, Geneigtheit: die G. der Wähler, des Publikums; als ihn die königliche G. auf den Sessel eines Ministers ... erhob (Schneider, Erdbeben 96); dass der stadtbekannte Professor ... seinem Sohn seit langem die väterliche G. entzogen hatte (Prodöhl, Tod 172); jmds. G. erlangen, genießen, verlieren; jmdm. seine G. schenken; Manche von ihnen (= den Mädchen) ... gaben ihre G. (Liebe) nur widerwillig und unter Feilschen um den höchsten Preis (Hesse, Steppenwolf 156); (geh.:) ich erfreute mich ihrer G.; in jmds. G., bei jmdm. in G. stehen (von jmdm. sehr geschätzt u. begünstigt werden); nach G./(landsch.:) nach G. und Gabe[n] (parteilich, nicht objektiv) urteilen; sich um jmds. G. bemühen; Ü die G. des Schicksals, der Stunde; hier ist ein Weg, hier sind Spielraum und G. der Umstände zur Entfaltung seiner Gaben (Th. Mann, Krull 85); b) bestimmte Auszeichnung, die jmdm. als Zeichen od. Ausdruck der ↑Gunst (a) gewährt wird: jmdm. eine G. zuteil werden lassen, gewähren; Hier besaß er, als einzigartige G., ein Zelt ganz für sich allein (Erh. Kästner, Zeltbuch 50); (geh.:) einer G. teilhaftig werden; wie viel es bedeute und welch seltene G. es sei, vom Meister zu Tisch geladen zu werden (Hesse, Narziß 233); *zu jmds. -en (zu jmds. Vorteil, Nutzen; seit dem 15. Jh. in dieser Wendung umlautloser Dativ Pl. zu dem mhd. starken Pl. günste): sich zu jmds., seinen eigenen -en verrechnen; etw. zu seinen -en wenden; Die Handballspieler des SC Empor Rostock entschieden ... das »Rattenfängerturnier« zu ihren -en (Freie Presse 3. 1. 90, 5); Ausnahmebefugnisse zu -en bestimmter (für bestimmte) Staatsorgane (Fraenkel, Staat 319); Zu ihren -en (zu ihrer Ehre; um ihr gerecht zu werden) muss gesagt werden, dass ... (Hildesheimer, Legenden 41); ∙ c) *mit G./mit -en (mit Verlaub): Würd'ger Herr, mit G.! Ich sah euch einen Sack mit Pfennig' küssen (Grillparzer, Weh dem I); Mit -en, Herr Kaiser! Das lasst nur hübsch bleiben (Rückert, Der Kaiser und der Abt).
Universal-Lexikon. 2012.