Akademik

gestatten
möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; bewilligen; lassen; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen; erlauben

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ge|stat|ten [gə'ʃtatn̩], gestattete, gestattet:
a) <tr.; hat [in förmlicher Weise] erlauben (1):
er gestattete mir, die Bibliothek zu benutzen; gestatten Sie, dass ich das Fenster öffne?; <auch + sich> ich gestatte mir gewisse Freiheiten.
Syn.: absegnen (ugs.), akzeptieren, bewilligen, billigen, einverstanden sein mit, einwilligen in, genehmigen, legitimieren (bildungsspr.), zulassen, zustimmen.
b) <itr.; hat erlauben (2):
mein Einkommen gestattet mir keine großen Reisen.
Syn.: ermöglichen.

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ge|stạt|ten 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \gestatten erlauben, bewilligen, einwilligen in ● \gestatten Sie? (Höflichkeitsformel) bitte lassen Sie mich durch!, darf ich vorbei?, darf ich mir nehmen?, darf ich es sehen? u. Ä.; \gestatten Sie, dass ich die Zeitung nehme?; ich werde mir \gestatten, morgen einmal anzurufen; \gestatten Sie eine Frage; ist es gestattet, einzutreten? [<ahd. gistaton „gewähren“, urspr. „günstige Gelegenheit bereiten“; zu ahd. stata „günstige Gelegenheit“; → stehen; verwandt mit Stätte, Stadt, Stadel]

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ge|stạt|ten <sw. V.; hat [mhd. gestaten, ahd. gistatōn, zu ahd. stata = rechter Ort]:
1. [in förmlicher Weise] einwilligen, dass jmd. etw. tut od. lässt:
jmdm. den Aufenthalt in einem Raum g.;
jmdm. g., die Bibliothek zu benutzen;
ich werde das Fenster öffnen, wenn Sie gestatten;
(häufig als Höflichkeitsformel:) gestatten Sie [eine Frage]: Wann waren Sie zuletzt dort?;
gestatten Sie, dass ich rauche?;
gestatten Sie? (darf ich?)
2. <g. + sich> (geh.) sich die Freiheit zu etw. nehmen:
ich gestatte mir, Sie zum Essen einzuladen;
(als Höflichkeitsformel:) wenn ich mir eine Bemerkung g. darf …
3. als Voraussetzung etw. zulassen, die Voraussetzung für etw. bieten; ermöglichen:
das gestattet mein Einkommen nicht;
wenn die Umstände, Verhältnisse es gestatten, werde ich kommen;
wenn meine Gesundheit es gestattet, werde ich an der Sitzung teilnehmen.

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ge|stạt|ten <sw. V.; hat [mhd. gestaten, ahd. gistatōn, zu ahd. stata = rechter Ort]: 1. [in förmlicher Weise] einwilligen, dass jmd. etw. tut od. lässt: jmdm. den Aufenthalt in einem Raum g.; jmdm. g., die Bibliothek zu benutzen; ich werde das Fenster öffnen, wenn Sie gestatten; (häufig als Höflichkeitsformel:) gestatten Sie [eine Frage]: wann waren Sie zuletzt dort?; gestatten Sie, dass ich rauche?; gestatten Sie? (darf ich?); ∙ Er soll keine Macht oder eigenen Willen an uns beweisen, merken lassen, oder gedenken zu g. (zuzulassen, dass ein anderer über uns herrscht), auf keinerlei Weise (Goethe, Egmont II). 2. <g. + sich> (geh.) sich die Freiheit zu etw. nehmen: ich möchte mir erst eine Zigarette g.; (als Höflichkeitsformel:) wenn ich mir eine Bemerkung g. darf ...; ich gestatte mir, Sie zum Essen einzuladen. 3. als Voraussetzung etw. zulassen, die Voraussetzung für etw. bieten; ermöglichen: sein Einkommen gestattet ihm solche Reisen; wenn die Umstände, Verhältnisse es gestatten, werde ich kommen; wenn meine Gesundheit es gestattet, werde ich an der Sitzung teilnehmen; seine große Belesenheit gestattet es ihm, sich über die verschiedensten Probleme zu äußern.

Universal-Lexikon. 2012.