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Bei|rat 〈m. 1u〉 beigeordneter Berater, beratende Körperschaft (Eltern\Beirat)
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Bei|rat, der; -[e]s, Beiräte:
1. beratendes Gremium bei einer Behörde, Gesellschaft, [wissenschaftlichen] Vereinigung o. Ä.:
dem Herausgeber steht ein wissenschaftlicher B. zur Seite.
2. einzelnes Mitglied eines Beirates (1).
3. (veraltend) Berater.
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Beirat,
beratendes Gremium bei zentralen Dienststellen (wissenschaftlicher Beirat) und manchen Firmen, ebenfalls in Schulen (Elternbeirat); auch ein zugeordneter Berater.
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Bei|rat, der; -[e]s, Beiräte: 1. beratendes Gremium bei einer Behörde, Gesellschaft, [wissenschaftlichen] Vereinigung o. Ä.: dem Herausgeber steht ein wissenschaftlicher B. zur Seite. 2. (veraltend) Berater: Nicht er war der behandelnde Arzt, man zog ihn nur als B. hinzu (Fussenegger, Haus 490).
Universal-Lexikon. 2012.