Akademik

Rat
Kollegium; Hinweis; Ratschlag; Vorschlag; Verweis; Empfehlung; Tipp; Zirkel; Junta; Komitee; Kommission; Beirat; Gremium

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Rat [ra:t], der; -[e]s, Räte ['rɛ:tə]:
1. <ohne Plural> Empfehlung an jmdn., sich in einer bestimmten Weise zu verhalten (um so etwas auf bestmögliche Art zu bewältigen):
jmdm. einen guten, wohlgemeinten, schlechten Rat geben; ich gab ihm den Rat nachzugeben; jmds. Rat einholen; einen Rat befolgen, in den Wind schlagen, missachten; jmdn. um Rat fragen, bitten; auf jmds. Rat hören; [bei jmdm.] Rat suchen (sich an jmdn. wenden, um sich von ihm beraten zu lassen); sich bei jmdm. Rat holen (sich von jmdm. beraten lassen).
Syn.: Anregung, Hinweis, Ratschlag, Tipp, Vorschlag, Wink.
2.
a) beratendes [und beschlussfassendes] Gremium:
ein technischer Rat.
Syn.: Ausschuss, Komitee, Kommission, Kreis, Zirkel.
Zus.: Ältestenrat.
b) Gremium mit administrativen oder legislativen Aufgaben (auf kommunaler Ebene):
der Rat der Stadt; der Rat tagt, beschließt etwas, berät über etwas; jmdn. in den Rat wählen.
Zus.: Gemeinderat, Stadtrat.
3. Mitglied eines Rates (2):
er ist Rat; jmdn. zum Rat wählen, berufen.

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Rat 〈m. 1u
I 〈unz.〉
1. Empfehlung, Vorschlag, etwas zu tun
2. gemeinsame Überlegung, Beratung
● \Rat abhalten, halten; ich habe seinen \Rat befolgt; ich bin seinem \Rat gefolgt; jmdm. einen \Rat geben; sich bei jmdm. \Rat holen; kommt Zeit, kommt \Rat; wir werden schon \Rat schaffen Abhilfe schaffen, einen Ausweg finden; bei jmdm. \Rat suchen; ich weiß mir keinen \Rat mehr keinen Ausweg; er weiß für alles \Rat ● guter, schlechter, weiser, wohlmeinender \Rat; da ist guter \Rat teuer da weiß man nicht, was man tun sollauf jmds. \Rat hören; ich habe es auf seinen \Rat hin getan; jmdm. mit \Rat und Tat beistehen; \Rat nach der Tat kommt zu spät; jmdn. (in einer Sache) um \Rat fragen; zu \Rate = zurate
II 〈zählb.〉
1. Kollegium, Versammlung, Behörde zur Beratung u. Lenkung öffentl. Angelegenheiten (Bundes\Rat, Staats\Rat, Stadt\Rat)
2. deren Mitglieder
3. 〈Amtstitel für〉 höherer Beamter (Medizinal\Rat, Ministerial\Rat, Regierungs\Rat, Studien\Rat)
4. 〈früher, österr. noch heute〉 (Ehrentitel verdienter Personen) (Hof\Rat)
● der \Rat der Stadt, der Gemeinde ● der \Rat hat beschlossen, dass ...; den \Rat einberufen\Rat suchend = ratsuchendim \Rat sitzen Mitglied einer beratenden Körperschaft sein
[<ahd. rat „vorhandene Mittel, Vorrat an Lebensmitteln“, so in Gerät, Hausrat, Unrat, Vorrat, Heirat (= „Hausbesorgung“), dann „Beschaffung, Hilfe, Fürsorge, Rat“ <germ. ræða;raten]

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Rat , der; -[e]s, Räte [mhd., ahd. rāt, zu 1raten; urspr. = (Besorgung der) Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind; vgl. Hausrat; verw. mit 1raten]:
1. <o. Pl.> Empfehlung an jmdn. (die man aufgrund eigener Erfahrungen, Kenntnisse o. Ä. geben kann); Ratschlag:
jmdm. einen guten, wohlgemeinten R. geben;
ich gab ihm den R. nachzugeben;
jmds. R. einholen;
einen R. befolgen, in den Wind schlagen, missachten;
sich bei jmdm. R. holen (sich von jmdm. beraten lassen);
[bei jmdm.] R. suchen (sich an jmdn. wenden, um sich von ihm beraten zu lassen);
R. suchende Eltern;
jmds. R. folgen;
des -es bedürfen (geh.; Hilfe in Form von Ratschlägen benötigen);
auf jmds. R. hören;
gegen jmds. R. handeln;
jmdn. um R. fragen, bitten;
R da ist guter R. teuer (das ist eine sehr schwierige Situation);
R. halten/(veraltet:) -s pflegen (geh.; beratschlagen, [sich] beraten);
mit sich R. halten; mit sich zu -e gehen (über ein bestimmtes Problem gründlich nachdenken);
mit R. und Tat (mit Ratschlägen u. Hilfeleistungen: jmdm. mit R. und Tat zur Seite stehen);
zu -e sitzen (veraltend; zusammensitzen u. beratschlagen);
jmdn. zu -e ziehen (jmdn. um Rat fragen, konsultieren: einen Fachmann zu -e ziehen);
etw. zu -e ziehen ([ein Buch o. Ä.] zu Hilfe nehmen, um eine bestimmte Information zu erhalten: ein Lexikon zu -e ziehen).
2. <o. Pl.> (veraltend) Ausweg aus einer schwierigen Situation, Lösung[smöglichkeit] für ein schwieriges Problem:
da bleibt nur ein R.: Wir müssen das Haus verkaufen;
R. schaffen (in einer schwierigen Situation einen Ausweg finden);
[sich <Dativ>] [keinen] R. wissen (in einer schwierigen Situation [k]einen Ausweg wissen: ich wusste [mir] keinen R. mehr).
3.
a) <Pl. selten> beratendes [u. beschlussfassendes] Gremium:
ein technischer, pädagogischer R.;
b) <Pl. selten> (Politik) Gremium mit administrativen od. legislativen Aufgaben (z. B. auf kommunaler Ebene):
der R. der Stadt;
im R. sitzen (Mitglied des Rates sein);
jmdn. in den R. wählen;
c) <meist Pl.> (kommunist.) revolutionäres staatliches Organ der Machtausübung zur Erlangung od. Ausübung der Diktatur des Proletariats.
4. Mitglied eines Rates (3):
jmdn. zum R. wählen, berufen.
5.
a) <o. Pl.> Titel verschiedener Beamter, auch Ehrentitel (meist in Verbindung mit einem Adj.):
Geistlicher R.;
Akademischer R.;
Geheimer R. (Geheimrat);
b) Träger des Titels Rat (5 a):
die Räte versammelten sich.

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Rat
 
[althochdeutsch rāt, zu rātan, ursprünglich »(aus)sinnen«, »Vorsorge treffen«],
 
 1) allgemeine und christliche Ethik: wohlmeinend-helfende Empfehlung. Der Rat kann sich auf technische oder (die Rangordnung von Handlungsschritten zur Erreichung eines Zieles oder Verhaltensmaßstäbe betreffend) auf lebenspraktische Zusammenhänge beziehen. Er setzt das Vertrauen des Rat Suchenden und das Ansehen des Ratgebers voraus. Im engeren Sinn in Ethik und Moraltheologie bezeichnet Rat die Empfehlung einer sittlich guten Handlung als freiwillige Überschreitung der Pflicht (Evangelische Räte, Vollkommenheit).
 
 2) evangelischer Kirchen: Bezeichnung für die obersten kirchlichen Verwaltungsbehörden in einigen deutschen evangelischen Landeskirchen: Landeskirchenrat (Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, Evangelische Kirche der Pfalz); Oberkirchenrat (Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs); Synodalrat (Evangelisch-reformierte Kirche).
 
 3) katholisches Kirchenrecht: ein kollegiales Organ zur Beratung eines Amtsträgers. Als Rat gibt es nach dem CIC (1983) für den Papst das Kardinalskollegium, für den Bischof den Priesterrat, das Konsultorenkollegium oder das Domkapitel (der »Geistliche Rat« als Zusammenkunft der Mitarbeiter des Bischofs in der Diözesanleitung ist Entscheidungsgremium), Pastoralrat sowie Diözesanrat (Laienrat), auf Pfarrebene den Pfarrgemeinderat und den Kirchenvorstand für die Vermögensverwaltung.
 
 4) Politik: Rätesystem.
 
 5) Staats- und Verwaltungsrecht: kollegiale Behörde oder parlamentarische Versammlung sowie deren (gewählte oder ernannte) Mitglieder; meist in Zusammensetzungen: Ministerrat, Geheimer Rat, Staats-, Hof-, Stadt-, Gemeinde-, Bundes-, Reichs-, Nationalrat, Rat der EU. Im Mittelalter seit Ende des 12. Jahrhunderts war der Rat das Organ der städtischen Selbstverwaltung, seine Mitglieder hießen Ratsmannen oder Ratsherren.
 
 6) Zivilrecht: Raterteilung.
 

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Rat, der; -[e]s, Räte [mhd., ahd. rāt, zu ↑raten; urspr. = (Besorgung der) Mittel, die zum Lebensunterhalt notwendig sind; vgl. ↑Hausrat; verw. mit ↑raten]: 1. <o. Pl.> Empfehlung an jmdn. (die man aufgrund eigener Erfahrungen, Kenntnisse o. Ä. geben kann); Ratschlag: jmdm. einen guten, wohl gemeinten, schlechten R. geben; ich gab ihm den R. nachzugeben, einen R. fürs Leben; jmds. R. einholen; einen R. befolgen, in den Wind schlagen, missachten; Unser junger Kollege will von mir keinen R. annehmen (Musil, Mann 1395); sich bei jmdm. R. holen (sich von jmdm. beraten lassen); [bei jmdm.] R. suchen (sich an jmdn. wenden, um sich von ihm beraten zu lassen); sich R. suchend an jmdn. wenden; einem R. Suchenden weiterhelfen; R. suchende Eltern können sich an die Erziehungsberatungsstelle wenden; jmds. R. folgen; des -es bedürfen (geh.; Hilfe in Form von Ratschlägen benötigen); auf jmds. R. hören; auf den R. des Arztes hin ließ er sich operieren; gegen jmds. R. handeln; jmdn. um R. fragen, bitten; Bunam, der mit den Bauern ... auf gutem Fuße stand und von ihnen oft um R. in allerhand Dingen angegangen wurde (Buber, Gog 114); es ist bestimmt in Gottes R. (bibl.; Ratschluss); R da ist guter R. teuer (das ist eine sehr schwierige Situation); *(geh.:) R. halten/(veraltet:) -s pflegen (beratschlagen, [sich] beraten): Sicherlich streiten die sich wie Hähne, wenn sie ohne Zeugen untereinander -s pflegen (Feuchtwanger, Herzogin 131); mit sich R. halten; mit sich zu -e gehen (über ein bestimmtes Problem gründlich nachdenken): Gerade politische Menschen mussten mit sich zu -e gehen, inwieweit sie sich noch mit Politik befassen wollten (Niekisch, Leben 382); mit R. und Tat (mit Ratschlägen u. Hilfeleistungen): jmdm. mit R. und Tat zur Seite stehen; zu -e sitzen (veraltend; zusammensitzen u. beratschlagen): Man saß im Kloster über sie zu R. (A. Kolb, Daphne 187); jmdn. zu -e ziehen (jmdn. um Rat fragen, konsultieren): einen Fachmann zu -e ziehen; etw. zu -e ziehen ([ein Buch o. Ä.] zu Hilfe nehmen, um eine bestimmte Information zu erhalten): ein Lexikon zu -e ziehen. 2. <o. Pl.> Ausweg aus einer schwierigen Situation, Lösung[smöglichkeit] für ein schwieriges Problem: da bleibt nur ein R.: wir müssen das Haus verkaufen; *R. schaffen (in einer schwierigen Situation einen Ausweg finden): Ich kenne jemand, der mir da vielleicht helfen könnte. Einen, der schon einmal R. geschaffen hat (Brecht, Mensch 63); [sich <Dativ>] [keinen] R. wissen (in einer schwierigen Situation [k]einen Ausweg wissen): ich wusste [mir] keinen R. mehr. 3. <Pl. selten> a) beratendes [u. beschlussfassendes] Gremium: ein technischer, pädagogischer R.; der Wissenschaftliche R. der Dudenredaktion; b) (Politik) Gremium mit administrativen od. legislativen Aufgaben (auf kommunaler Ebene): der R. der Stadt; der R. tagt, beschließt etw., berät über etw.; den R. einberufen; jmdn. in den R. wählen; im R. sitzen (Mitglied des Rates sein); c) <meist Pl.> (kommunist.) revolutionäres Machtorgan zur Erlangung od. Ausübung der Diktatur des Proletariats. 4. Mitglied eines Rates (3): er ist R.; jmdn. zum R. wählen, berufen. 5. a) <o. Pl.> Titel verschiedener Beamter, auch Ehrentitel (meist in Verbindung mit einem Adj.): Geistlicher R.; Akademischer R.; Geheimer R. (↑Geheimrat a); Wirklicher Geheimer R. (das Prädikat, das anfänglich zur Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Amtsträger und dem Ehrentitelträger diente, wurde als besondere Auszeichnung an höchste Beamte, Künstler und Industrielle verliehen); b) Träger des Titels ↑Rat (5 a): die Räte versammelten sich.

Universal-Lexikon. 2012.