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def|tig ['dɛftɪç] <Adj.>:(in recht natürlicher, ursprünglicher Weise) derb-kräftig:
ein deftiges Mittagessen.
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dẹf|tig 〈Adj.; umg.〉
1. tüchtig, stark
2. kräftig
3. derb, grob
4. sehr hoch
● ein \deftiges Essen; ihr droht eine \deftige Geldstrafe; eine \deftige Ohrfeige; sie verlangen \deftige Preise; seine \deftigen Scherze gehen unter die Gürtellinie [<nddt., engl. deft „flink, geschickt“; <got. gadofs „schicklich“; zu idg. *dhabh- „passen“]
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dẹf|tig <Adj.> [aus dem Niederd. < fries., niederl. deftig = stattlich, vornehm]:
1. (ohne verfeinert zu sein) kräftig u. nahrhaft:
eine -e Mahlzeit;
-e Hausmannskost.
2. derb:
-e Späße;
-e Kraftausdrücke;
seine Witze waren meist sehr d.
-e Preise, Gebühren, Rechnungen, Zinsen, Verluste;
eine -e Niederlage, Abfuhr erleiden.
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dẹf|tig <Adj.> [aus dem Niederd. < fries., niederl. deftig = stattlich, vornehm]: 1. (ohne verfeinert zu sein) kräftig u. nahrhaft: eine -e Mahlzeit; -e Hausmannskost. 2. derb: -e Späße; -e Kraftausdrücke; Sie haben da oben einen -en Humor (Danella, Hotel 122); die junkerlichen, oft -en Bonmots (Dönhoff, Ostpreußen 150); seine Witze waren meist sehr d. 3. unangenehm, hoch, stark; gewaltig, beträchtlich: -e Preise, Gebühren, Rechnungen, Zinsen, Verluste; eine -e Niederlage, Abfuhr erleiden; Im Damendoppel gab es eine -e (große, gewaltige) Überraschung (Jeversches Wochenblatt 30. 11. 84, 57); Die Europäische Union ist mit ihrer Geduld am Ende, Deutschland drohen -e Geldstrafen wegen der verschleppten Umsetzung der Richtlinie (Woche 19. 12. 97, 26).
Universal-Lexikon. 2012.