Akademik

Wähler
Anhänger

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Wäh|ler ['vɛ:lɐ], der; -s, -, Wäh|le|rin ['vɛ:lərɪn], die; -, -nen:
1. Person, die an einer Wahl teilnimmt oder dazu berechtigt ist:
die Wähler haben die Politik der Regierung honoriert.
2. Person, die eine bestimmte Person oder Partei wählt:
die Wähler der Sozialistischen Partei; unsere Wählerinnen und Wähler.

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Wäh|ler 〈m. 3
1. wahlberechtigte Person
2. jmd., der wählt, gewählt hat od. wählen wird

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Wäh|ler, der; -s, - [mhd. welære]:
1. Wahlberechtigter:
die W. haben entschieden;
die W. für sich gewinnen;
die Mehrheit der W.;
um die Gunst der W. kämpfen, werben.
2. jmd., der bei einer Wahl (2 a) eine bestimmte Partei, einen bestimmten Kandidaten o. Ä. wählt:
die W. dieser Partei;
sie bedankte sich bei ihren -n für das Vertrauen.

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Wähler,
 
Fernmeldetechnik: ferngesteuertes Schaltgerät der Fernsprech-Wählvermittlungstechnik, mit dem eine Leitung mit einer beliebigen anderen aus einer Vielzahl von Leitungen verbunden werden kann, um eine gewünschte Verbindung zwischen zwei Fernsprechteilnehmern herzustellen. Elektromechanische Wähler bestehen aus einem meist als Mehrfachkontakt ausgebildeten beweglichen Schaltarm, dem Antrieb (Schrittschaltwerk, Einzel- oder Gruppenmotor) und der Kontaktbank, an der die abgehenden Leitungen mit den zugehörigen Kontakten liegen. Beim Schrittschaltwähler wird der Kontaktarm über Elektromagnete durch die Wählimpulse auf den gewünschten Kontakt eingestellt, wobei der Arm eine reine Drehbewegung (Drehwähler) oder senkrecht dazu noch eine Hebbewegung ausführt (Hebdrehwähler, HDW, mit z. B. 100 Ausgängen in zehn übereinander liegenden Kontaktebenen). Bei Motorwählern (Motordrehwählern) und Edelmetall-Motordreh-Wählern (EMD, mit Silber-Palladium-Kontakten) erfolgt der Antrieb ohne die ungünstigen ruckartigen Bewegungen durch einen Motor. Durch die Digitalisierung der Vermittlungstechnik kommen in Deutschland elektromechanische Wähler nicht mehr zum Einsatz.

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Wäh|ler, der; -s, - [mhd. welære]: 1. Wahlberechtigter: die W. haben entschieden; Der W. soll produzieren und konsumieren, die CDU wird regieren (Dönhoff, Ära 47); die W. für sich gewinnen; die Mehrheit der W.; um die Gunst der W. kämpfen, werben. 2. jmd., der bei einer ↑Wahl (2 a) eine bestimmte Partei, einen bestimmten Kandidaten o. Ä. wählt: die W. dieser Partei; das alles war höchst abstoßend für potenzielle neue W. (Augstein, Spiegelungen 22); sie bedankte sich bei ihren -n für das Vertrauen.

Universal-Lexikon. 2012.