Akademik

zustellen
überbringen

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zu|stel|len ['ts̮u:ʃtɛlən], stellte zu, zugestellt <tr.; hat:
1. durch etwas in den Weg Gestelltes versperren:
die Tür [mit einem Schrank] zustellen.
Syn.: besetzen, blockieren, verstellen.
2. (jmdm. einen Brief o. Ä.) [durch die Post] übergeben, aushändigen [lassen]; zuschicken, zugehen lassen:
den Kunden einen Katalog zustellen.
Syn.: liefern, zuleiten.

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zu||stel|len 〈V. tr.; hat
1. verdecken, schließen, indem man etwas davorstellt
2. durch die Post zuschicken
3. ins Haus bringen
● wir haben die Verbindungstür mit einem Schrank zugestellt; der Gerichtsvollzieher hat mir die Klage zugestellt

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zu|stel|len <sw. V.; hat:
1. durch Hinstellen, Aufstellen von etw. versperren:
ihr habt den Eingang mit euren Kisten zugestellt;
die Gehwege sind [mit Fahrrädern, falsch geparkten Autos] zugestellt.
2. (Amtsspr.) (meist durch die Post) zuschicken, überbringen; durch eine Amtsperson förmlich übergeben:
ein Paket durch einen Boten, per Post z.;
die Post wird hier täglich zweimal zugestellt;
der Gerichtsvollzieher hat ihr die Klage zugestellt.
3. (österr.) zum Kochen auf den Herd stellen:
Linsen z. und weich kochen.

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zu|stel|len <sw. V.; hat: 1. durch Hinstellen, Aufstellen von etw. versperren: ihr habt den Eingang mit euren Kisten zugestellt; Bei Veranstaltungen werden sogar die Gehwege zugestellt (zugeparkt; MM 23. 12. 82, 18). 2. (Amtsspr.) (meist durch die Post) zuschicken, überbringen; durch eine Amtsperson förmlich übergeben: ein Paket durch einen Boten, per Post z.; die Post wird hier täglich zweimal zugestellt; der Gerichtsvollzieher hat ihm das Schriftstück, die Klage zugestellt.

Universal-Lexikon. 2012.