Akademik

aburteilen
verurteilen; bestrafen; mit Strafe belegen; für schuldig erklären; Strafe verhängen; schuldig sprechen; verdonnern (umgangssprachlich)

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ạb||ur|tei|len 〈V. tr.; hatendgültig verurteilen

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ạb|ur|tei|len <sw. V.; hat:
1.
a) [in einer Gerichtsverhandlung] verurteilen:
der Täter wurde vom Schwurgericht abgeurteilt;
b) mit einem Gerichtsurteil belegen:
eine Straftat a.
2. verdammen:
als Laie kann man diese Sache nicht einfach a.

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ạb|ur|tei|len <sw. V.; hat: 1. [in einer Gerichtsverhandlung] verurteilen: der Verbrecher wurde vom Schwurgericht abgeurteilt; eine Straftat a.; abgeurteilt wegen Führerbeleidigung (Grass, Hundejahre 433). 2. verdammen: als Laie kann man diese Sache nicht einfach a.; dass man über die Parallelaktion aburteile (ein Urteil fälle; Musil, Mann 483).

Universal-Lexikon. 2012.