ablehnen; missbilligen; nicht für richtig halten; Anstoß nehmen (umgangssprachlich); über jemanden den Stab brechen (umgangssprachlich); geißeln; (öffentlich) anprangern; brandmarken; bestrafen; mit Strafe belegen; für schuldig erklären; Strafe verhängen; schuldig sprechen; aburteilen; verdonnern (umgangssprachlich)
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ver|ur|tei|len [fɛɐ̯'|ʊrtai̮lən] <tr.; hat:1. durch ein Urteil für schuldig erklären und bestrafen:
er wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Syn.: für schuldig befinden, schuldig sprechen.
Zus.: vorverurteilen.
2. (über jmdn., etwas) eine scharfe Kritik aussprechen; heftig ablehnen:
sie verurteilte sein Benehmen entschieden.
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ver|ụr|tei|len 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \verurteilen ablehnend beurteilen, ablehnen
2. jmdn. zu einer Strafe \verurteilen durch Gerichtsbeschluss eine Strafe über jmdn. verhängen
● jmds. Benehmen, Verhalten, Handlungsweise \verurteilen; jmdn. zu einer Geldstrafe, zu fünf Jahren Gefängnis, zum Tode \verurteilen; die Sache war von vornherein zum Scheitern verurteilt 〈fig.〉 es war von vornherein klar, dass die S. misslingen würde; dazu verurteilt sein, etwas zu tun 〈fig.〉 etwas gegen seinen Willen tun müssen
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ver|ụr|tei|len <sw. V.; hat [mhd. verurteilen]:
1. durch Gerichtsbeschluss mit einer bestimmten Strafe belegen:
jmdn. zu einer Haftstrafe, zu 4 Monaten [Gefängnis] v.;
sie wurde zum Tode verurteilt;
<auch ohne Präp.-Obj.:> die Angeklagte ist rechtskräftig verurteilt worden;
Ü er war zum Schweigen verurteilt (musste schweigen);
etw. ist zur Bedeutungslosigkeit verurteilt (kann sich nicht entfalten).
2. jmdn., etw. sehr kritisch beurteilen, vollständig ablehnen:
ein Verhalten, eine Tat aufs Schärfste v.
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ver|ụr|tei|len <sw. V.; hat [mhd. verurteilen]: 1. durch Gerichtsbeschluss mit einer bestimmten Strafe belegen: jmdn. zu einer Haftstrafe, zu Gefängnis, zu 4 Monaten [Gefängnis] v.; sie wurde zum Tode verurteilt; Hartung wurde zur Zahlung von 200 Rupien verurteilt (Grzimek, Serengeti 56); <auch o. Präp.-Obj.:> die Angeklagte ist rechtskräftig verurteilt worden; Ü Kosovo ... Aber eine militärische Lösung ist zum Scheitern verurteilt (musste zwangsläufig misslingen; Woche 3. 7. 98, 17); er war zum Schweigen verurteilt (musste schweigen); etw. ist zur Bedeutungslosigkeit verurteilt (kann sich nicht entfalten); Die Welt der Märchen und Mythen ist zum Untergang verurteilt (muss untergehen; Jens, Mann 130); 20 000 Werktätige Kanadas erleiden jährlich Arbeitsunfälle, die sie zu ständiger Erwerbsunfähigkeit verurteilen (NNN 9. 4. 81, 2). 2. jmdn., etw. sehr kritisch beurteilen, vollständig ablehnen: ein Verhalten, eine Tat aufs Schärfste v.; Während Frau Sellmann und Tante Marketa diesen Schritt verurteilten ... (Bieler, Mädchenkrieg 275); in einem Zustand ..., den man aber nicht als krankhaft v. kann (Freud, Unbehagen 92).
Universal-Lexikon. 2012.