Akademik

verdonnern
forcieren; in die Pflicht nehmen; verpflichten; bestimmen; einfordern; erzwingen; zwingen; verurteilen; bestrafen; mit Strafe belegen; für schuldig erklären; Strafe verhängen; schuldig sprechen; aburteilen

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ver|dọn|nern 〈V. tr.; hat; umg.〉 jmdn. zu etwas \verdonnern
1. jmdn. zu etwas verurteilen
2. jmdm. gegen seinen Willen eine Arbeit, einen Auftrag geben
● jmdn. zu zwei Tagen Arrest \verdonnern; Mutter hat mich dazu verdonnert, die Tante heute durch die Stadt zu führen; →a. verdonnert [→ donnern]

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ver|dọn|nern <sw. V.; hat (ugs.):
a) zu etw. verurteilen:
jmdn. zu 6 Monaten Gefängnis, zu einer Gefängnisstrafe v.;
b) jmdm. etw. Unliebsames, Lästiges, Unangenehmes o. Ä. auferlegen, aufbürden:
er war dazu verdonnert, jeden Abend den Mülleimer auszuleeren;
zur Geheimhaltung, zum Stillschweigen verdonnert sein.

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ver|dọn|nern <sw. V.; hat (ugs.): a) zu etw. verurteilen: jmdn. zu 6 Monaten Gefängnis, zu einer Gefängnisstrafe v.; Arm in Arm mit einem Kerl, den er einmal wegen Landstreicherei verdonnert hatte (Kant, Aufenthalt 49); <auch ohne Präp.-Obj.:> Ob Ralf im Mai oder im September verdonnert wurde, ist ... absolut wurscht (Bieler, Bär 218); b) jmdm. etw. Unliebsames, Lästiges, Unangenehmes o. Ä. auferlegen, aufbürden: er war dazu verdonnert, jeden Abend den Mülleimer auszuleeren; zur Geheimhaltung, zum Stillschweigen verdonnert sein; Irgendein Lehrer wurde zu dieser Rede verdonnert (Kempowski, Zeit 121).

Universal-Lexikon. 2012.