Akademik

Feldmarschall
Generalfeldmarschall

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Fẹld|mar|schall 〈m. 1u; früherhöchster militär. Rang

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Fẹld|mar|schall, der [nach frz. maréchal de camp] (früher):
a) <o. Pl.> höchster militärischer Dienstgrad [unter dem Generalfeldmarschall];
b) Offizier dieses Dienstgrades.

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Feldmarschall,
 
vom Hofamt des Marschalls abgeleitete militärische Rangbezeichnung Im 16. Jahrhundert wurde der oberste Befehlshaber der gesamten Reiterei eines Heeres als »Feldmarschalk« bezeichnet (bei der Artillerie »Feldzeugmeister«). Im Dreißigjährigen Krieg nannte man die Führer selbstständiger Korps Feldmarschall, sie unterstanden in dieser Zeit noch dem Obersten Heerführer (»Generalissimus«) und dessen Stellvertreter (»Generalleutnant«). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kam schließlich in Deutschland die Bezeichnung Generalfeldmarschall auf; sie entwickelte sich nach und nach in den deutschen Armeen im Zuge der Herausbildung fester Dienstgradbezeichnung zur höchsten Rangstufe. Der erste brandenburgische Generalfeldmarschall war der 1657 durch Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg ernannte General Otto Christoph von Sparr (* 1605, ✝ 1668). Der Rang eines Generalfeldmarschalls wurde in der königlich-preußischen Armee im 18. und 19. Jahrhundert in der Regel nur im Krieg nach einer gewonnenen Schlacht oder nach einem erfolgreichen Feldzug verliehen. Dieses Prinzip durchbrach Kaiser Wilhelm II., indem er zwischen 1900 und 1913 neun Generale zu Generalfeldmarschällen ernannte. Äußerlich war der Feldmarschall gekennzeichnet durch den Marschallstab und zwei gekreuzte Marschallstäbe auf den Schulterstücken.
 

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Fẹld|mar|schall, der [nach frz. maréchal de camp] (früher): a) <o. Pl.> höchster militärischer Dienstgrad [unter dem Generalfeldmarschall]; b) Offizier dieses Dienstgrades: Danach sollten die beiden Feldmarschälle Geheimverhandlungen im Westen einleiten (Spiegel 38, 1978, 196).

Universal-Lexikon. 2012.