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Artillerie
Geschütze; Kanone; Haubitze; Mörser; Geschütz

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Ar|til|le|rie ['artɪləri:], die; -, Artillerien ['artɪləri:ən]:
mit Geschützen ausgerüstete Truppe:
die Artillerie rückt auf die Stadt zu.

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Ar|til|le|rie 〈f. 19; Mil.〉
1. Geschützausrüstung
2. mit Geschützen ausgerüstete Truppe
● leichte, schwere, reitende \Artillerie [frz., eigtl. „Bestückung eines Festungswerks“; zu prov. artilla „Festungswerk“ <mlat. articula; zu lat. ars „Kunst“]

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Ar|til|le|rie, die; -, -n <Pl. selten> [frz. artillerie, zu afrz. artill(i)er = mit Kriegsgerät bestücken, ausrüsten, H. u.] (Militär):
a) mit meist schweren Geschützen ausgerüstete Kampfunterstützungstruppe;
b) schweres Geschütz, Geschütze.

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Artillerie
 
[französisch, zu altfranzösisch artill(i)er »mit Kriegsgerät bestücken, ausrüsten«] die, -/...'ri |en, 1) Bezeichnung sowohl für eine Anzahl von Geschützen (u. a. Kanonen, Haubitzen, Mörser, Granatwefer) als auch im weiteren Sinn für deren Gesamtheit; 2) Artillerietruppe, mit Geschützen und Raketenwerfern ausgerüstete Truppengattung der Landstreitkräfte. Sie dient der Unterstützung der Kampftruppen in allen Gefechtsarten.
 
Die Artillerie wird unterteilt in die »Schießende Artillerie« und die »Aufklärende Artillerie«. Zur Schießenden Artillerie gehören die Panzerartillerie, die Feldartillerie und die Raketenartillerie. Für besondere Einsatzarten (Kampf im Gebirge, Luftlandeunternehmen) gibt es die mit speziellem Material ausgestattete Gebirgsartillerie und Luftlandeartillerie, zum Schutz von Küstenabschnitten die meist zur Marine gehörende Küstenartillerie. Die Geschützbestückung größerer Kriegsschiffe wird als Schiffsartillerie bezeichnet. Flugabwehrgeschütze werden in der Regel nicht zur Artillerie gerechnet; sie sind in der Flugabwehrtruppe zusammengefasst.
 
Die Panzerartillerie ist mit mittleren Panzerhaubitzen (bei der Bundeswehr Artilleriegeschütze in gepanzertem Fahrzeug mit Kaliber im 15-cm-Bereich) ausgerüstet. Sie unterstützt auf Brigadeebene die Kampftruppe im Rahmen des »Gefechts der verbundenen Waffen« unmittelbar. Die Feldartillerie ist mit Feldhaubitzen (bei der Bundeswehr von LKW gezogenes Artilleriegeschütz mit Kaliber im 15-cm-Bereich) ausgerüstet. Sie unterstützt auf Divisionsebene die Kampftruppe v. a. durch Bekämpfung der feindlichen Artillerie und weit entfernter sowie ortsfester und widerstandsfähiger Ziele in der Tiefe des gegnerischen Hinterlandes. Die Raketenartillerie ist mit Raketenwerfern (bei der Bundeswehr: Mittleres Artillerie-Raketen-System, MARS) ausgerüstet. Sie wird auf Divisionsebene zur Bekämpfung von Flächenzielen (z. B. Truppenkonzentrationen) oder aber anderer strategisch wichtiger Einzelziele in Entfernungen von bis zu 40 km eingesezt.
 
Die Geschütze der Gebirgsartillerie und der Luftlandeartillerie (z. B. leichte Feldhaubitze Kaliber 10,5 cm) können zum Transport mit Tragtier oder Hubschrauber in mehrere Lasten zerlegt werden.
 
Die herkömmliche Schiffsartillerie gehört trotz einer kurzfristigen Wiederbelebung um das Jahr 1990 der Vergangenheit an. Die technische Entwicklung Mitte des 20. Jahrhunderts beendete die Ära der durch Luftangriffe sowie Raketen- und Torpedobeschuss verwundbar gewordenen Großkampfschiffe. Mit Ausnahme der Flugzeugträger bilden heute mittlere Kriegsschiffe (Kreuzer, Zerstörer, Fregatten) den Kern moderner Überwasserstreitkräfte. An Bord dieser Einheiten spielen konventionelle Geschütze im Verhältnis zu den Lenkraketen nur noch eine untergeordnete Rolle.
 
Die Aufklärende Artillerie hat die Aufgabe, durch Zielortung und Gefechtsfeldüberwachung der Schießenden Artillerie und anderen Truppengattungen ein genaues Feindbild zu vermitteln; sie bedient sich hierzu technischen Verfahren wie Schallmessung, Lichtmessung und Radaraufklärung. Diese Aufklärungsmittel sind in Beobachtungsbatterien zusammengefasst. Daneben steht u. a. der Bundeswehr das Lenkflugkörpersystem Drohne zur Verfügung. Der zur Aufklärenden Artillerie gehörende Artilleriewetterdienst ermittelt die für das Schießen und die Aufklärung benötigten meteorologische Daten.
 
Wirkungsweise:
 
Artilleriegeschütze verschießen ihre Geschosse auf einer gekrümmten (ballistischen) Flugbahn. Dadurch ist es möglich, einerseits selbst hinter Deckungen zu bleiben, andererseits den Gegner hinter Deckungen wirksam zu bekämpfen. Da demnach die zu bekämpfenden Ziele vom Standort der Geschützstellung selbst nicht zu sehen sind, muss das Zielen durch »indirektes Richten« der Geschütze erfolgen: Nach Feststellung des Zielstandortes durch einen vorgeschobenen Beobachter von einer Beobachtungsstelle aus oder durch die Aufklärende Artillerie werden von der Feuerleitstelle genau errechnete Werte für Seitenrichtung (Richtungswinkel zum Ziel) und Rohrerhöhung (Erhöhungswinkel) zum Überbrücken der Schussentfernung über Fernmeldeverbindungen an die am Feuerkampf beteiligten Geschütze weitergegeben. In diese Werte sind die Einflussfaktoren der Umwelt auf die Flugbahn der Geschosse (Windstärke, Windrichtung, Luftdichte) und die Angaben über Beschaffenheit der Munition (Gewicht, Stärke der Treibladung) eingearbeitet. Nach der Eröffnung des Feuers wird die Lage der Geschosseinschläge vom Beobachter oder Aufklärungsmittel überwacht und bei Bedarf durch Übermittlung von Korrekturwerten verbessert.
 
Artilleriemunition:
 
Verschossen werden mit konventionellem Sprengstoff gefüllte Geschosse und Sondermunition (z. B. Nebelgeschosse und Geschosse, die einen chemischen Kampfstoff enthalten). Die Artillerie der Bundeswehr verschießt allerdings keine chemische Munition und ist seit der Wiedervereinigung auch nicht mehr für den Feuerkampf mit atomarer Munition vorgesehen. Seit Anfang der 80er-Jahre wurden neuartige Geschosse eingeführt, so z. B. Streumunition mit Hohlladungswirkkörpern und Muttergeschosse mit zielsuchenden (»intelligenten«) Tochtergeschossen. (Geschoss)
 
Gliederung:
 
Bei der heutigen Artillerie der Bundeswehr verfügt eine schießende Batterie über 8 Geschütze oder Raketenwerfer, die in 2 Züge zu 4 Geschützen/Werfern gegliedert sind. 4 bis 5 Batterien, darunter 3 schießende, bilden ein Artilleriebataillon. Panzerartilleriebataillone sind Bestandteil der Brigaden. Beobachtungsbatterien, Feldartillerie- und Raketenartilleriebataillone sind in den Artillerieregimentern der Divisionen zusammengefasst. In der Heeresstruktur 5 gibt es keine Korpsartillerie mehr. Bis 1945 verfügte die deutsche Artillerie neben den Artillerieregimentern in den Divisionen über die Heeresartillerie, d. h. über Artillerieregimenter und Artilleriebrigaden, die unmittelbar der höheren Führung unterstanden und von dieser schwerpunktmäßig eingesetzt wurden. In diesen Verbänden war die schwere und schwerste Artillerie (z. B. schwere Mörser, Eisenbahngeschütze) zusammengefasst.
 
Über Technik und Entwicklung der Artilleriewaffen Geschütze, Raketenwaffen.
 
 Geschichte
 
Bereits vor der ersten waffentechnischen Verwendung des Schießpulvers setzte sich im Hoch- und Spätmittelalter der Name Artillerie (auch in Abwandlungen wie z. B. »Artollerei«, »Artellarey«) als Gattungsbegriff für die seit dem Altertum bekannten Kriegsmaschinen durch. Die Bezeichnung wurde dann mit dem Aufkommen der Feuerwaffen auf die neuen Pulvergeschütze (»Artilleriegeschütze«) übertragen. Im 14. Jahrhundert erzielte die Artillerie schnell eine besondere Bedeutung, v. a. in den Reichsstädten. Bereits 1356 verfügte das Nürnberger Zeughaus über 300 »Geschütze«. Um 1380 verschossen Steinbüchsen über 60 Pfund schwere Steinkugeln etwa 750 m weit. Die so genannte »Burgunderin« aus dem Jahre 1382 wog 6 400 kg, hatte ein Kaliber von 56 cm und verschoß etwa 200 kg schwere Steinkugeln. Daneben verschossen kleine Lotbüchsen Bleigeschosse bis 15 Pfund. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entwickelten die Hussiten die Frühform einer beweglichen Feldartillerie, indem sie Geschützrohre auf fahrbaren Karren befestigten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erfuhr das Artilleriewesen v. a. durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund und seinen Schwiegersohn, Kaiser Maximilian I., einen großen Aufschwung (Verbesserung der Transportfähigkeit der Geschütze, Einführung der Größenklassen Mauerbrecher, Feldgeschütze und Mörser). Höhepunkte der Artillerieentwicklung waren die Schlacht von Pavia (1525) unter G. von Frundsberg und der Feldzug von Kaiser Karl V. gegen Tunis (1535).
 
Bis zum 16./17. Jahrhundert lagen Herstellung und Bedienung der Geschütze stets in einer Hand. Die »Büchsenmeister« genossen ein hohes Ansehen und nahmen in allen Heeren eine Sonderstellung ein. Vielfach verdingten sie sich mitsamt ihrem Geschütz als eine Art »Artillerieunternehmer« bei den jeweils höchstbietenden Fürsten.
 
Im 17. Jahrhundert führte der schwedische König Gustav II. Adolf kleine Begleitgeschütze für die Infanterie ein. Im 18. Jahrhundert verbesserte Friedrich der Große durch die Bildung einer »Reitenden Artillerie« die Beweglichkeit und den taktischen Einsatz der Artillerie. Erst Napoleon I., selbst Artillerieoffizier, baute die französische Artillerie zu einer eigenständigen und wirkungsvollen Truppengattung aus; er bildete in den Massenheeren zu Anfang des 19. Jahrhunderts größere geschlossene Artillerieverbände und erzielte durch zusammengefasstes Feuer beträchtliche Wirkung.
 
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Artillerie durch waffentechnische Neuerungen (Hinterlader, gezogene Rohre, Schießbaumwolle, Dynamit, Langgeschosse) entscheidend verbessert. Zu dieser Zeit unterschied man Feldartillerie (leichte und mittlere Geschütze) und Fußartillerie (schwere und schwerste Geschütze mit Kalibern bis zu 42 cm) sowie Festungsartillerie. Diese setzte sich zusammen aus Geschützen aller Art (v. a. mittlere und große Kaliber), die ortsfest eingebaut waren, meist in betonierten oder gemauerten Stellungen, im 20. Jahrhundert oft unter stählernen Panzerkuppeln.
 
Im deutschen Kaiserreich wurden um 1900 die Fußartillerie und Festungsartillerie zur schweren Artillerie des Feldheeres vereinigt. Ihre schweren Waffen öffneten im Ersten Weltkrieg dem deutschen Heer die Breschen durch französische und russische Festungsgürtel. Die folgenden Materialschlachten waren gekennzeichnet durch hohe Artilleriekonzentration auf engem Raum und zum Teil tagelanges Artilleriefeuer zur Vorbereitung infanteristischer Angriffe. Zwischen den Weltkriegen, besonders aber im Zweiten Weltkrieg, wurde v. a. die Beweglichkeit der bis dahin pferdebespannten Artillerie kontinuierlich gesteigert, besonders mit motorisierten Zugmaschinen und Selbstfahrlafetten, auch durch Schaffung der Panzerartillerie und der Sturmartillerie (Sturmgeschütz). Ebenso wie im Ersten Weltkrieg wurden im Zweiten Weltkrieg Geschütze eingesetzt, die wegen ihrer Größe (Kaliber bis zu 80 cm) nur auf Schienen transportiert, in Stellung gebracht und eingesetzt werden konnten (»Eisenbahnartillerie«). Die Flakartillerie, seit 1935 eine Waffengattung im Rahmen der Luftwaffe, verfügte über Flugabwehrgeschütze des leichten bis mittleren Kaliberbereichs (2-12 cm). Die Raketenartillerie wurde im Zweiten Weltkrieg geschaffen; bekannt geworden sind v. a. die deutschen »Nebelwerfer« und die sowjetischen »Stalinorgeln«. Aus den weit reichenden Raketen der deutschen Wehrmacht (V 1, V 2) sind die modernen Weltraumraketen entwickelt worden.
 
Die ersten Schiffsgeschütze wurden im 14. Jahrhundert an Bord aufgestellt. Mit der Einführung verschließbarer Stückpforten im 16. Jahrhundert nahm ihre Zahl und Bedeutung rasch zu. Bis zum Russisch-Japan. Krieg 1904/05 bestand die schwere Artillerie der Linienschiffe in der Regel aus insgesamt vier 28- oder 30,5-cm-Geschützen in Doppeltürmen vorn und hinten. Die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gebauten Schlachtschiffe besaßen als Hauptwaffe neben der meist mittschiffs befindlicher Mittelartillerie (Kaliber 10,2-20,3 cm) Geschütze mit einem Kaliber bis zu 45,7 cm, die je nach Typ in drei oder vier Zwillings-, Drillings- oder sogar Vierlingsdrehtürmen untergebracht waren. Bei Kreuzern bestand die Hauptbewaffnung aus Geschützen mit Kalibern bis zu 20,3 cm in Zwillings- oder Drillingsdrehtürmen.
 
Literatur:
 
H. Müller: Die Entwicklung der Feld-A.. .., 3 Bde. (1-21893-94);
 H. Müller: Die Entwicklung der dt. Festungs- u. Belagerungs-A. (1896);
 F. Kosar: A. des 20. Jh., 3 Bde. (1971-78);
 H. J. Froben: Aufklärende A. (1972);
 P. Schmalenbach: Die Gesch. der dt. Schiffs-A. (21975);
 
Wehr u. Wirtschaft, Bd. 3: Neuzeitl. A.-Systeme (1985).
 

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Ar|til|le|rie [auch: '- - - -], die; -, -n <Pl. selten> [frz. artillerie, zu afrz. artill(i)er = mit Kriegsgerät bestücken, ausrüsten, H. u.] (Milit.): a) mit meist schweren Geschützen ausgerüstete Gattung der Kampfunterstützungstruppen; b) schweres Geschütz, Geschütze: Auf den Bunker trommelt feindliche A. (Ott, Haie 128).

Universal-Lexikon. 2012.