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zufallen
zufließen; zukommen; in den Schoß fallen; zuteilwerden; anheimfallen

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zu|fal|len ['ts̮u:falən], fällt zu, fiel zu, zugefallen <itr.; ist:
1. sich von selbst sehr schnell schließen:
der Deckel, die Tür ist zugefallen; vor Müdigkeit sind ihr von selbst die Augen zugefallen.
Syn.: einschnappen, zuschlagen.
2.
a) [unverdient oder unerwartet] gegeben sein, zuteilwerden:
sein Reichtum ist ihm nicht einfach zugefallen, er musste hart dafür arbeiten; ihr ist die ganze Erbschaft zugefallen; eines Tages fiel uns ein Riesengewinn zu.
Syn.: abbekommen, entfallen auf, zusprechen, zuteilen.
b) jmdm. zugeteilt, zugewiesen, aufgetragen werden:
ihm ist die Aufgabe zugefallen, die Rede zu halten; die gesamte Verantwortung fällt dir zu.

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zu||fal|len 〈V. intr. 131; ist
1. sich von selbst schließen (Fenster, Tür)
2. 〈fig.〉 als Anteil, z. B. durch Erbschaft, Eigentum werden
● die Augen fielen ihm vor Müdigkeit fast zu; das gesamte Erbe fiel einem Neffen zu 〈fig.〉; der erste Preis ist Frau X zugefallen 〈fig.〉; ihm fiel die Rolle des Beraters zu 〈fig.〉 er wurde zum Berater gemacht

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zu|fal|len <st. V.; ist:
1. sich [mit einem Schlag] von selbst schließen:
die Tür fiel krachend zu;
ihr fallen [vor Müdigkeit] die Augen zu.
2.
a) [mhd. zuovallen] (ohne eigenes Dazutun, durch glückliche Umstände) zuteilwerden, gegeben, geschenkt, vererbt werden:
das Vermögen fällt der Tochter des Verstorbenen, dem Staat zu;
der erste Preis ist dem Finnen zugefallen;
ihm fällt alles [nur so] zu (er ist, ohne sich anstrengen zu müssen, stets erfolgreich);
b) zugeteilt, zugewiesen werden; zukommen:
diese Aufgabe, Rolle ist mir zugefallen;
die Entscheidung, die Verantwortung fällt dir zu.

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zu|fal|len <st. V.; ist [2 a: mhd. zuovallen]: 1. sich [mit einem Schlage] von selbst schließen: die Tür fiel krachend zu; Kirchner stieß mit der ausgestreckten Faust ans Fenster. Es fiel polternd zu (Sebastian, Krankenhaus 80); ihr fallen [vor Müdigkeit] die Augen zu. 2. a) (ohne eigenes Dazutun, durch glückliche Umstände) zuteil werden, gegeben, geschenkt, vererbt werden: das Vermögen fällt der Tochter des Verstorbenen, dem Staat zu; der erste Preis ist dem Finnen zugefallen; Eines Tages fiel ihm aus der Lotterie ein Gewinn von tausend Mark zu (Baum, Weltlaterne 153); Nach Tische ... fiel mir wie von selbst der Platz neben dem hohen Gaste zu (Th. Mann, Krull 375); ihm fällt alles [nur so] zu (er ist, ohne sich anstrengen zu müssen, stets erfolgreich); b) zugeteilt, zugewiesen werden; zukommen: diese Aufgabe, Rolle ist mir zugefallen; die Entscheidung, die Verantwortung fällt dir zu; Die Nachfolge des ersten Parteivorsitzenden war ihm ... mit großer Selbstverständlichkeit zugefallen (W. Brandt, Begegnungen 163).

Universal-Lexikon. 2012.