Antezessor (veraltet)
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Vor|gän|ger ['fo:ɐ̯gɛŋɐ], der; -s, -, Vor|gän|ge|rin ['fo:ɐ̯gɛŋərɪn], die; -, -nen:Person, die vor einer anderen deren Stelle, Amt o. Ä. innehatte /Ggs. Nachfolger/: er wurde von seinem Vorgänger in sein Amt eingeführt; sie setzte die Politik ihrer Vorgängerin fort.
Zus.: Amtsvorgänger, Amtsvorgängerin.
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Vor|gän|ger 〈m. 3〉 jmd., der einem in etwas (z. B. im Amt) vorangegangen ist, der früher dasselbe getan hat
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Vor|gän|ger, der; -s, - [mhd. vorganger, vorgenger]:
jmd., der vor einem anderen dessen Stelle, Funktion, Amt o. Ä. innehatte:
von seinem V. eingearbeitet werden;
Ü dieser Wagen ist komfortabler als sein V.
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Vorgänger,
Mathematik: Nachfolger.
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Vor|gän|ger, der; -s, - [mhd. vorganger, vorgenger]: jmd., der vor einem anderen dessen Stelle, Funktion, Amt o. Ä. innehatte: über die Unzuverlässigkeit Fasanellas, seines -s in diesem schwierigen Amt (Stern, Mann 22); von seinem V. eingearbeitet werden; Ü Die keilförmige Karosse bietet ... deutlich mehr Platz als der ... V. (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 18); Die aktuelle deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit reicht weit über ihre V. in Weimar (Fraenkel, Staat 339).
Universal-Lexikon. 2012.