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für|bit|ten 〈V. intr.; nur im Inf. übl.〉 Fürbitte einlegen, für jmdn. bitten
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für|bit|ten <st. V.; nur im Inf. gebr.>:
für jmdn., etw. Fürbitte leisten.
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Fürbitten,
christliche Liturgien: das allgemeine Gebet im christlichen Gottesdienst, in dem der Liturg oder auch Gemeindeglieder in liturgisch gebundener oder freier Form die zentralen Gebetsanliegen (Fürbitten) der Gemeinde formulieren. Diese umfassen drei Gruppen: Gebete für die Kirche (v. a. für ihre Einheit), für die Gemeinschaft des Staates, des Heimatortes und der Familie und für Menschen in besonderer Verantwortung und in besonderen Lebenssituationen (Papst, Bischöfe, Regierende, Kranke, Gefangene, Alleinstehende, Menschen in Not). Die Fürbitten bilden den Abschluss des Wortgottesdienstes. In der katholischen Kirche entwickelten sich im Anschluss an die Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils, die die Fürbitten als wesentliches Element des Gottesdienstes betonte, neue liturgische Formen. Die Ostkirchen praktizieren die gottesdienstlichen Fürbitten in der Form der Ektenie.
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für|bit|ten <st. V.; nur im Inf. gebr.>: für jmdn., etw. Fürbitte leisten.
Universal-Lexikon. 2012.