wilde Ehe
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Kon|ku|bi|nat 〈n. 11〉 dauernde, ehel. Gemeinschaft ohne gesetzl. Bestätigung, wilde Ehe ● im \Konkubinat leben [<lat. concubinatus „wilde Ehe“; → Konkubine]
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Kon|ku|bi|nat, das; -[e]s, -e [lat. concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jmdm. schlafen; urspr. = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach röm. Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene] (Rechtsspr.):
eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung:
im K. leben.
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I Konkubinat,
veraltete, in der katholischen Kirche noch verwendete Bezeichnung für eine eheähnliche Gemeinschaft von Mann und Frau ohne förmliche Eheschließung. Konkubinat stammt von lateinisch concubinatus und bezeichnete eine außereheliche Gemeinschaft von Personen, die eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene. - Die Konkubine war früher eine im Konkubinat lebende Frau und wurde später zur abwertenden Bezeichnung für eine Geliebte.
Siehe auch: nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Konkubinat
[lateinisch] das, -(e)s/-e, früher Bezeichnung für eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung (Ehe). Als Konkubine wurde die im Konkubinat lebende Frau sowie auch abwertend die Geliebte bezeichnet.
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Kon|ku|bi|nat, das; -[e]s, -e [lat. concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jmdm. schlafen; urspr. = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach röm. Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene] (Rechtsspr.): eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung: In 13 weiteren Kantonen ist das K. sogar noch strafbar (MM 15. 10. 75, 15); im K. leben.
Universal-Lexikon. 2012.