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ein|wil|li|gen ['ai̮nvɪlɪgn̩], willigte ein, eingewilligt <itr.; hat:(einer Sache) zustimmen, (mit etwas) einverstanden sein:
ich willigte [in den Vorschlag] ein.
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ein||wil|li|gen 〈V. intr.; hat〉 in eine Sache \einwilligen einer Sache zustimmen, sie erlauben
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ein|wil|li|gen <sw. V.; hat:
seine Zustimmung zu etw. geben, sich mit etw. einverstanden erklären:
in die Scheidung, in jmds. Vorschlag e.;
sie willigte [darein] ein, dass er auch kommen durfte.
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Universal-Lexikon. 2012.