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Teil|zah|lung ['tai̮lts̮a:lʊŋ], die; -, -en:Zahlung in Raten:
sie kaufte das Auto auf Teilzahlung.
Syn.: ↑ Abschlag.
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Teil|zah|lung 〈f. 20〉
1. Teil einer größeren zu leistenden Zahlung, Rate
2. Abzahlung, Zahlung in Raten
● die ersten drei \Teilzahlungen; monatliche \Teilzahlung; etwas auf \Teilzahlung, 〈od.〉 in \Teilzahlung einkaufen
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Teil|zah|lung, die:
Zahlung in Raten.
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Teilzahlung,
die Ratenzahlung im Abzahlungsgeschäft. (Verbraucherkreditgesetz)
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Teil|zah|lung, die: Zahlung in Raten: etw. auf T. kaufen.
Universal-Lexikon. 2012.