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Ra|te ['ra:tə], die; -, -n:1. in regelmäßigen Zeitabständen zu zahlender Teilbetrag einer größeren Geldsumme:
die nächste Rate ist am 1. Juli fällig; etwas auf Raten kaufen; er bezahlte den Kühlschrank in vier Raten; sie war mit drei Raten im Rückstand.
Syn.: ↑ Abschlag.
Zus.: Abzahlungsrate, Leasingrate, Monatsrate.
2. meist durch eine Prozentzahl ausgedrücktes Verhältnis zwischen zwei [statistischen] Größen, das die Häufigkeit eines bestimmten Geschehens, das Tempo einer bestimmten Entwicklung angibt:
die sinkende Rate der Produktivität; die Rate der Geburten.
Syn.: ↑ Quote.
Zus.: Arbeitslosenrate, Geburtenrate, Inflationsrate, Kriminalitätsrate, Scheidungsrate, Sterblichkeitsrate, Unfallrate.
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Ra|te 〈f. 19〉
1. Teilzahlung, Teilbetrag (Monats\Rate)
2. Quote, Prozentzahl (Geburten\Rate, Todes\Rate)
● etwas auf \Raten kaufen; in \Raten zahlen [<ital. rata <mlat. rata (pars) „berechneter Anteil“; zu lat. reri „(im Geiste) ordnen, schätzen, meinen“, ratus „berechnet, bestimmt“]
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Ra|te , die; -, -n [ital. rata < mlat. rata (pars) = berechnet(er Anteil), zu lat. ratum, 2. Part. von: reri = schätzen, berechnen]:
1. von zwei Geschäftspartnern (bes. einem Käufer u. einem Verkäufer) vereinbarter Geldbetrag, durch dessen in regelmäßigen Zeitabständen erfolgende Zahlung eine [größere] Schuld schrittweise getilgt wird:
die erste, letzte R.;
die nächste R. ist am 1. Juli fällig;
etw. auf -n kaufen;
etw. in sechs monatlichen -n zu 200 Euro bezahlen, in -n abzahlen;
mit drei -n im Rückstand sein.
2. meist in Prozent ausgedrücktes Verhältnis zwischen zwei [statistischen] Größen, das die Häufigkeit eines bestimmten Geschehens, das Tempo einer bestimmten Entwicklung angibt:
die sinkende R. der Produktivität.
3. (Fachspr.) (tariflich festgesetzter od. für den Einzelfall ausgehandelter) Preis für den Transport von Gütern, bes. per Schiff.
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Rate
[italienisch rata, von mittellateinisch rata (pars) »berechnet(er Anteil)«],
1) allgemein und Wirtschaft: Teilbetrag; die regelmäßige Teilzahlung zur Tilgung einer Schuld aus einem Teil- oder Abzahlungsgeschäft (Ratenzahlung, Ratenkredit), auch die regelmäßige Teilzahlung im Rahmen eines Sparvertrags (Ratensparen).
2) Physik: durch Bezug auf die Zeit gebildete Kenngröße bei zeitlich stochastischen Vorgängen (mittlere Zahl der Ereignisse pro Zeiteinheit), z. B. Zerfallsrate (Radioaktivität), Dosisrate (auch Dosisleistung), Zählrate (Messvorgänge), Reaktionsrate (chemische Reaktionen).
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Ra|te, die; -, -n [ital. rata < mlat. rata (pars) = berechnet(er Anteil), zu lat. ratum, 2. Part. von: reri = schätzen, berechnen]: 1. von zwei Geschäftspartnern (bes. einem Käufer u. einem Verkäufer) vereinbarter Geldbetrag, durch dessen in regelmäßigen Zeitabständen erfolgende Zahlung eine [größere] Schuld schrittweise getilgt wird: die erste, letzte R.; die nächste R. ist am 1. Juli fällig; etw. auf -n kaufen; etw. in sechs monatlichen -n zu 100 Mark bezahlen, in -n abzahlen; mit drei -n im Rückstand sein; Ü Er (= der Alkoholismus) fungiert ... längst als ein Selbstmord auf -n (Wohmann, Absicht 205). 2. meist durch eine Prozentzahl ausgedrücktes Verhältnis zwischen zwei [statistischen] Größen, das die Häufigkeit eines bestimmten Geschehens, das Tempo einer bestimmten Entwicklung angibt: die sinkende R. der Produktivität; die R. der Geburten. 3. (Fachspr.) (tariflich festgesetzter od. für den Einzelfall ausgehandelter) Preis für den Transport von Gütern, bes. per Schiff.
Universal-Lexikon. 2012.