1. aus Naturalien bestehender Anteil des Lohns oder Gehalts:
ein Deputat an Zucker erhalten.
2. Anzahl der Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft zu geben hat:
das Deputat für Gymnasiallehrer ist erhöht worden.
Syn.: ↑ Soll.
Zus.: Lehrdeputat, Lehrerdeputat, Stundendeputat.
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De|pu|tat 〈n. 11〉
1. in Naturalien entrichteter Teil des Lohnes
2. zukommender Anteil (z. B. an Unterrichtsstunden)
[<lat. deputatum „zugewiesener Anteil“]
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1. zum Lohn od. Gehalt gehörende Sachleistung:
es wird ein D. gewährt.
2. Anzahl der Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft zu geben hat:
sein D. beträgt 20 Stunden;
sie hat jetzt als Lehrerin ein halbes D., unterrichtet mit einem halben D.
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Deputat
[zu lateinisch deputare, deputatum »abschneiden«, »einem etwas zuschneiden«, »bestimmen«] das, -(e)s/-e,
1) allgemein: das jemand Zugedachte, Zustehende.
2) Schulwesen: Anzahl der Pflichtstunden, die eine Lehrkraft zu geben hat.
3) Wirtschaft: Naturalleistungen, auch Einkünfte, die aus Lebensmitteln, Holz, Kohle bestehen (Deputatkohle der Bergarbeiter). Das Deputat unterliegt als Sachbezug der Einkommensteuer und ist in der Sozialversicherung bei der Beitrags- und Leistungsberechnung zu berücksichtigen.
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De|pu|tat, das; -[e]s, -e [zu lat. deputatum, 2. Part. von: deputare, ↑deputieren]: 1. zum Lohn od. Gehalt gehörende Sachleistung: Die Entlohnung erfolgt im Leistungslohn nach Tarifgrundsätzen ... der Lebensmittelindustrie. Zusätzlich wird D. gewährt (Freie Presse 1. 12. 89, 5); Ende einunddreißig verließen die alten Zeidlers den Dienst und lebten von der schmalen Rente, einem D. und ihrem Garten (G. Vesper, Laterna 35). 2. Anzahl der Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft zu geben hat: sein D. beträgt 20 Stunden; sie hat jetzt als Lehrerin ein halbes D., unterrichtet mit einem halben D.; Jetzt arbeitet sie im halben (in einer Stelle mit halbem) D. (MM 16. 2. 84, 24).
Universal-Lexikon. 2012.