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Soll
Zielwert; Plansoll

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Soll [zɔl], das; -[s], -[s]:
geforderte Arbeitsleistung, festgelegte Menge:
ich habe heute mein Soll nicht erfüllt; ein Soll von 500 Autos pro Tag.
Syn.: Pensum.
Zus.: Einnahmesoll, Jahressoll, Tagessoll.

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Sọll 〈n.; -s; unz.〉
1. Schuld, linke Seite eines Kontos
2. in einer bestimmten Zeit zu bewältigende Arbeit od. Produktion (bes. bei Wirtschaftsplänen)
● \Soll und Haben die beiden Seiten eines Kontos; sein \Soll (nicht) erfüllen; einen Betrag ins \Soll eintragen [Substantivierung des bis Ende des 18. Jh. in der Kaufmannsspr. gebräuchlichen ich soll „ich bin schuldig“]

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1Sọll, das; -s, Sölle [aus dem Niederd., eigtl. = (sumpfiges) Wasserloch] (Geol.):
kleine, oft kreisrunde [mit Wasser gefüllte] Bodensenke (im Bereich von Grund- u. Endmoränen).
2Sọll, das; -[s], -[s] [subst. aus sollen in der veralteten (kaufmannsspr.) Bed. »schulden«]:
1. (Kaufmannsspr., Bankw.) alles, was auf der Sollseite steht:
S. und Haben (Ausgaben u. Einnahmen) einander gegenüberstellen;
das Konto ist im S. (weist als Kontostand einen negativen Betrag aus).
2. (Kaufmannsspr., Bankw.) Sollseite:
einen Betrag im S. verbuchen.
3. (Wirtsch.)
a) geforderte Arbeitsleistung:
sein [tägliches] S. erfüllen;
hinter dem S. zurückbleiben;
b) (in der Produktion) festgelegte, geplante Menge; Plansoll:
ein S. von 500 Autos pro Tag;
ein bestimmtes S. festlegen;
Ü ich habe heute mein S. nicht erfüllt (nicht alles geschafft, was ich mir vorgenommen hatte).

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Soll,
 
1) betriebliches Rechnungswesen: zum einen die linke Seite eines Kontos (andere Bezeichnung Debet) zur Erfassung von Aktivmehrungen (bei Aktivkonten Eintragung von Vermögenszunahmen) und Passivminderungen (bei Passivkonten Eintragung der Schuldenabnahme); Gegensatz: Haben. Bei den Erfolgskonten werden auf der Sollseite die Aufwendungen ausgewiesen. Zum anderen bezieht sich Soll auf eine geforderte Arbeitsleistung (z. B. im Sinne einer Vorgabezeit) oder eine vorgeschriebene, geplante Produktionsmenge. Besondere Bedeutung im betrieblichen Rechnungswesen haben Soll-Ist-Vergleiche als Gegenüberstellungen von geplanten und tatsächlichen Werten, um Abweichungen von Plan- und Istgrößen feststellen und analysieren zu können (Plankostenrechnung).
 
 2) Finanzwissenschaft: im Haushaltsplan (Solletat) die veranschlagten Ausgaben und Einnahmen (Sollausgaben, Solleinnahmen). kameralistisches Rechnungswesen
 

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1Sọll, das; -s, Sölle [aus dem Niederd., eigtl. = (sumpfiges) Wasserloch] (Geol.): kleine, oft kreisrunde [mit Wasser gefüllte] Bodensenke (im Bereich von Grund- u. Endmoränen): das Entrümpeln und Entschlammen von Teichen und Söllen (NNN 23. 9. 89, 5).
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2Sọll, das; -[s], -[s] [subst. aus ↑sollen in der veralteten (kaufmannsspr.) Bed. „schulden“]: 1. (Kaufmannsspr., Bankw.) alles, was auf der Sollseite steht: S. und Haben (Ausgaben u. Einnahmen) einander gegenüberstellen; das Konto ist im S. (weist als Kontostand einen negativen Betrag aus). 2. (Kaufmannsspr., Bankw.) Sollseite: einen Betrag im S. verbuchen, ins S. eintragen. 3. (Wirtsch.) a) geforderte Arbeitsleistung: das S. ist sehr hoch, ist schwer zu erreichen; das [tägliche] S., sein S. erfüllen; hinter dem S. zurückbleiben; b) (in der Produktion) festgelegte, geplante Menge; Plansoll, ↑Norm (3 b): ein S. von 500 Autos pro Tag; ein bestimmtes S. festlegen; Bringen wir unser S. nicht raus, dann gibt es nichts ins Lohnbuch (Marchwitza, Kumiaks 137); Ü ich habe heute mein S. nicht erfüllt (nicht alles geschafft, was ich mir vorgenommen hatte); Ab 24 Tagen spricht man ... von einem regelrechten Eiswinter. Der zurückliegende hat somit also schon das doppelte S. erfüllt (NNN 24. 3. 87, 1).

Universal-Lexikon. 2012.