Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf:
er fuhr die Einbahnstraße aus Versehen entgegen die Fahrtrichtung.
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Ein|bahn|stra|ße 〈f. 19〉 Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf
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Ein|bahn|stra|ße , die (Verkehrsw.):
Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf:
verkehrt in die E. fahren;
Ü Solidarität darf keine E. sein (darf nicht nur von einer Seite ausgehen).
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Einbahnstraße,
besonders gekennzeichnete (Verkehrszeichen) Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf. Es muss rechts gefahren und links überholt werden; Schienenfahrzeuge dürfen gegebenenfalls rechts und links überholt werden; es darf rechts und links gehalten werden.
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Ein|bahn|stra|ße, die (Verkehrsw.): Straße, die nur in einer Richtung befahren werden darf: verkehrt in die E. fahren; Ü Solidarität darf keine E. sein.
Universal-Lexikon. 2012.