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einbürgern
ein|bür|gern ['ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert:
1. <tr.; hat die Staatsangehörigkeit verleihen /Ggs. ausbürgern/: er wird bald eingebürgert werden; sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.
2. <+ sich> heimisch, üblich werden:
diese Sitte, das Wort hat sich allmählich bei uns eingebürgert.
Syn.: sich ausbreiten, sich 1 durchsetzen, einreißen, gang und gäbe werden (ugs.), um sich greifen, zur Gewohnheit werden.

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ein||bür|gern 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 jmdn. \einbürgern zum Staatsbürger machen, jmdm. die Staatsangehörigkeit verleihen
II 〈V. refl.〉 sich \einbürgern
1. Staatsbürger werden, die Staatsangehörigkeit annehmen
2. 〈fig.〉 heimisch, üblich werden
● es hat sich so eingebürgert 〈fig.〉; dieser Brauch hat sich vor Jahrhunderten hier eingebürgert 〈fig.〉; in unserer Sprache haben sich viele Fremdwörter eingebürgert 〈fig.〉

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ein|bür|gern <sw. V.; hat:
1. jmdm. die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen:
sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.
2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen:
eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] e.
3.
a) heimisch u. zur verbreiteten Gewohnheit machen:
eine Sitte, einen Begriff e.;
b) <e. + sich> heimisch, üblich werden:
dieses Wort hat sich bei uns, in unserer Sprache eingebürgert.

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ein|bür|gern <sw. V.; hat: 1. jmdm. die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen: sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden. 2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen: eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] e. 3. a) heimisch u. zur verbreiteten Gewohnheit machen: eine Sitte, einen Begriff e.; b) <e. + sich> heimisch, üblich werden: dieses Wort hat sich in unserer Sprache eingebürgert; Das bedeutet keinen Verzicht auf Weißbrot französischer Art, wie es sich mittlerweile eingebürgert hat (e & t 7, 1987, 27); es hat sich eingebürgert, dass ...

Universal-Lexikon. 2012.