1. das Einwerfen des Balls:
ein missglückter Einwurf.
2. kurze, meist kritische Zwischenbemerkung, die jmd. (in einer Diskussion o. Ä.) macht:
einen berechtigten Einwurf machen.
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Ein|wurf 〈m. 1u〉
1. das Hineinwerfen
2. Öffnung, Schlitz zum Hineinwerfen (z. B. an Briefkästen)
3. 〈fig.〉 in ein Gespräch eingeschaltete Bemerkung
4. 〈Sp.〉 Wurf des Balles ins Spielfeld
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Ein|wurf , der; -[e]s, Einwürfe:
nach E. des Geldstücks [in den Automaten bitte die] Kurbel drehen.
3. schlitzartige Öffnung, durch die etw. ↑ eingeworfen (1) werden kann:
der E. am Briefkasten;
etw. in/durch den E. stecken.
4. kurze Zwischenbemerkung, die jmd. in ein Gespräch, eine Diskussion o. Ä. ↑ einwirft (3):
einen kritischen E. machen;
auf einen E. eingehen.
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Einwurf,
Sport: allgemein bei Ballspielen (v. a. Fußball, Handball) das Wiedereinbringen des über die Seitenlinie ins »Aus« gegangenen Balles, beim Basketball zusätzlich nach Regelverstößen, von der Seitenlinie aus; beim Rugby das Einwerfen des Balles in die Gasse oder in das Gedränge; beim Eishockey Beginn jedes Spielabschnitts und jede Wiederaufnahme des Spiels nach einem Regelverstoß oder einer Spielunterbrechung, ausgeführt durch einen der Schiedsrichter, der den Puck zwischen zwei sich gegenüberstehende Spieler wirft; umgangssprachlich als Bully bezeichnet (neuerdings auch durchgeführt, wenn nur ein Spieler bereit steht).
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Ein|wurf, der; -[e]s, Einwürfe: 1. das Einwerfen (1): nach E. des Geldstücks [in den Automaten bitte die] Kurbel drehen. 2. (Ballspiele) das Einwerfen (4 a-c). 3. schlitzartige Öffnung, durch die etw. eingeworfen (1) werden kann: der E. am Briefkasten; etw. in/durch den E. stecken. 4. kurze Zwischenbemerkung, die jmd. in ein Gespräch, eine Diskussion o. Ä. einwirft (3): einen zustimmenden, kritischen E. machen; auf einen E. eingehen; „Mein armer Sohn. Jetzt hat er gleich drei Erzieher!“ Während er über seinen E. lachte, holte seine Frau rasch Gläser aus dem Schrank (H. Weber, Einzug 197).
Universal-Lexikon. 2012.