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Äu|ße|rung ['ɔy̮sərʊŋ], die; -, -en:1. das (von Redenden, Sprechenden) Geäußerte, Ausgesprochene:
eine lobende, kritische, unvorsichtige, missbilligende, geschmacklose Äußerung; eine politische, sprachliche Äußerung; sich zu einer Äußerung hinreißen lassen; eine Äußerung zurücknehmen.
Zus.: Meinungsäußerung, Willensäußerung.
2. sichtbares Zeichen (für etwas):
sein Benehmen war eine Äußerung seiner Unabhängigkeit.
Zus.: Gefühlsäußerung, Lebensäußerung.
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Äu|ße|rung 〈f. 20〉
1. das Geäußerte
2. Aussage, Ausspruch (einer Meinung)
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eine freimütige, unvorsichtige, befremdliche Ä.;
politische -en;
eine Ä. tun;
sich jeder Ä. enthalten.
2. sichtbares Zeichen, Ausdruck:
eine Ä. großer Freude, seelischen Schmerzes;
sein Benehmen war eine Ä. des Trotzes.
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Äu|ße|rung, die; -, -en [mhd. ūʒerunge, zu ↑äußern]: 1. ausgesprochene Worte; Bemerkung; Stellungnahme: eine freimütige, unvorsichtige, befremdliche Ä.; politische -en; eine Ä. tun; sich jeder Ä. enthalten; Dinge zu lesen ..., die sich so weit von den amtlichen -en der „Prawda“ unterschieden (Leonhard, Revolution 240). 2. sichtbares Zeichen, Ausdruck: sein Benehmen war eine Ä. des Trotzes; Was er sah, war die Ä. einer Seelenstimmung (Plievier, Stalingrad 308).
Universal-Lexikon. 2012.