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be|hin|dert [bə'hɪndɐt] <Adj.>:infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung beeinträchtigt:
ein behindertes Kind haben; das Baby kam behindert auf die Welt.
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be|hịn|dert 〈Adj.〉 von einer dauerhaften körperlichen od. geistigen Beeinträchtigung betroffen ● \behinderte Kinder; geistig, körperlich \behindert sein; →a. behindern
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be|hịn|dert <Adj.>:
infolge einer körperlichen, geistigen od. psychischen Schädigung beeinträchtigt:
-e Menschen;
körperlich, geistig, psychisch b. sein.
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be|hịn|dert <Adj.>: infolge einer körperlichen, geistigen od. seelischen Schädigung beeinträchtigt: ein -es Kind haben; Er ist leicht b. Na und? Außerdem hat er das aus dem Krieg (Kemelman [Übers.], Dienstag 8); Die freundliche Praktikantin ist geistig b. und angehende »Helferin im Altenheim« (FR 20. 2. 99, 14); du bist doch total b.! (salopp; verrückt!).
Universal-Lexikon. 2012.