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Haftbefehl
Haft|be|fehl ['haftbəfe:l], der; -[e]s, -e:
Anordnung eines Richters, einer Richterin, jmdn. zu verhaften:
gegen die Betrügerin war ein Haftbefehl erlassen worden.

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Hạft|be|fehl 〈m. 1schriftl. richterl. Befehl, jmdn. zu verhaften ● gegen jmdn. \Haftbefehl erlassen

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Hạft|be|fehl, der (Rechtsspr.):
schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person:
einen H. gegen jmdn. ausstellen.

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Haftbefehl,
 
schriftliche richterliche Anordnung besonders der Untersuchungshaft (Haft).

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Hạft|be|fehl, der (Rechtsspr.): schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person: einen H. gegen jmdn. ausstellen; H. war keiner ergangen, so konnten die Verurteilten ... das Gericht verlassen (Kühn, Zeit 62); Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den Brandstifter H. (Degener, Heimsuchung 99).

Universal-Lexikon. 2012.