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Lebensgemeinschaft
Le|bens|ge|mein|schaft ['le:bn̩sgə'mai̮nʃaft], die; -, -en:
das Zusammenleben, die Gemeinschaft von [zwei] Lebensgefährten:
Lebensgemeinschaften von Homosexuellen; die Familie bildet eine Lebensgemeinschaft.
Syn.: Ehe, Lebenspartnerschaft.

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Le|bens|ge|mein|schaft 〈f. 20eheliche od. eheähnl. Gemeinschaft von Mann u. Frau od. zwei gleichgeschlechtlichen Personen

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Le|bens|ge|mein|schaft, die:
a) Gemeinschaft von [zwei] Lebensgefährten, Zusammenleben:
die L. der Ehe;
-en von Homosexuellen;
die Familie bildet eine L.;
b) (Biol.) Biozönose:
der Wald als L.

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I
Lebensgemeinschaft,
 
das von den Beteiligten mit allen Vor- und Nachteilen auf Dauer angelegte Zusammenleben zweier Menschen. Im Besonderen ist damit die eheliche Lebensgemeinschaft (Ehe) gemeint, die von Staat und Kirche besonders geschützt und beispielsweise durch steuerliche Begünstigungen belohnt wird.
 
Siehe auch: nichteheliche Lebensgemeinschaft.
II
Lebensgemeinschaft,
 
1) Ökologie: Biozönose.
 
 2) Recht: auf Dauer angelegtes Zusammenleben zweier Menschen, besonders als eheliche Lebensgemeinschaft (Ehe, Eherecht) oder als eheähnliche Lebensgemeinschaft; die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ist vielfach umstritten.

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Le|bens|ge|mein|schaft, die: a) Gemeinschaft von [zwei] Lebensgefährten, Zusammenleben: die L. der Ehe; -en von Homosexuellen; die Familie bildet eine L.; Die Klosterordnung besagt, dass sich hier allein stehende evangelische Frauen zu einer L. auf christlicher Grundlage verbinden (Brückner, Quints 225); b) (Biol.) Biozönose: der Wald als L.

Universal-Lexikon. 2012.