1. unmittelbar verwandt:
das ist nicht ihr leiblicher Vater; (emotional verstärkend) mein leiblicher Bruder hat mich angezeigt.
2. den Leib betreffend:
leibliche Bedürfnisse; auf das leibliche Wohl der Gäste bedacht sein.
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leib|lich 〈Adj.〉
1. den Leib betreffend, zu ihm gehörig, körperlich
● \leibliche Erben; \leibliche Genüsse; die \leibliche Hülle des Toten der Körper des T.; mein \leibliches Kind mein eigenes Kind (kein angenommenes)
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leib|lich <Adj.> [mhd. līplich, ahd. līplīh = lebend, lebendig]:
1. den Leib betreffend:
-e Bedürfnisse;
auf das -e Wohl der Gäste bedacht sein.
2. von jmdm. direkt abstammend; blutsverwandt:
ihr -er Vater, Bruder.
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leib|lich <Adj.> [mhd. līplich, ahd. līplīh = lebend, lebendig]: 1. den Leib betreffend: -e Bedürfnisse; auf das -e Wohl der Gäste bedacht sein; Zu wissen, dass ein Gefühl verloren ist, zu wissen, dass kein -er Tod die Trennung vollzog, sondern ein seelischer, geistiger, ein gedanklicher (Alexander, Jungfrau 387). 2. von jmdm. direkt abstammend; blutsverwandt: Da wurde ihm mitgeteilt, dass seine -en Geschwister nun alle bis auf eines von dem Dorfe weggegangen seien (Kühn, Zeit 55).
Universal-Lexikon. 2012.