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Pflegeeltern
Pfle|ge|el|tern ['pf̮le:gə|ɛltɐn], die <Plural>:
Ehepaar, das ein Kind in Pflege (a) genommen hat:
das völlig verwahrloste Kind wurde bei Pflegeeltern untergebracht.

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Pfle|ge|el|tern 〈Pl.〉 Ehepaar, das ein Kind in Pflege genommen hat

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Pfle|ge|el|tern <Pl.>:
Ehepaar, das ein Kind in Pflege (1 a) genommen hat.

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Pflegeeltern,
 
Bezeichnung für ein (Eltern)Paar, welches ein (oder mehrere) von Behörden vermitteltes Kind für Monate oder Jahre in die Familie aufnimmt und sich um es kümmert (es »pflegt«). Für diese Tätigkeit bekommt das Paar eine Aufwandsentschädigung. Dabei hat die Behörde weiterhin die Vormundschaft über das Kind.
 
Siehe auch: Adoption.

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Pfle|ge|el|tern <Pl.>: Ehepaar, das ein Kind in ↑Pflege (1 a) genommen hat.

Universal-Lexikon. 2012.