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Aufwandsentschädigung
Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Abgeltung (schweiz., österr.); Lohntüte (umgangssprachlich); Salär; Gage; Honorar; Vergütung; Besoldung; Entgelt

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Auf|wands|ent|schä|di|gung 〈f. 20Entschädigung für den entstandenen Aufwand, Rückvergütung von angefallenen Reisekosten (für die Mitarbeiter eines Unternehmens)

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Auf|wands|ent|schä|di|gung, die:
Ausgleichszahlung für besondere im Dienst entstandene Kosten:
eine A. von 500 Euro erhalten.

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Aufwandsentschädigung,
 
Steuerrecht: Vergütungen, die eine Person für beruflich bedingte Aufwendungen erhält (z. B. Reisekostenvergütungen); sie sind beim der Lohn- und Einkommensteuer grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nummer 12, 13 EStG), sofern die Aufwendungen, für die für Aufwandsentschädigung gezahlt wird, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

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Auf|wands|ent|schä|di|gung, die; -, -en: Ausgleichszahlung für besondere im Dienst entstandene Kosten: eine A. von 500 DM erhalten.

Universal-Lexikon. 2012.