a) Person, die etwas Bestimmtes bewirkt oder veranlasst hat:
die Urheber des Staatsstreichs wurden verhaftet; sie wird als Urheberin des Sprengstoffanschlags angeklagt.
b) Schöpfer eines Werkes der Literatur, Musik od. bildenden Kunst; Autor:
der Urheber hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen.
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Ur|he|be|rin 〈f. 22〉 weibl. Urheber
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Ur|he|be|rin, die; -, -nen:
w. Form zu ↑ Urheber.
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Universal-Lexikon. 2012.