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Verkehrsunfall
Ver|kehrs|un|fall [fɛɐ̯'ke:ɐ̯s|ʊnfal], der; -[e]s, Verkehrsunfälle [fɛɐ̯'ke:ɐ̯s|ʊnfɛlə]:
Unfall im Straßenverkehr:
die Autobahn war wegen eines Verkehrsunfalls mehrere Stunden lang gesperrt.

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Ver|kehrs|un|fall 〈m. 1uUnfall im Straßenverkehr

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Ver|kehrs|un|fall, der:
Unfall im Straßenverkehr.

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Verkehrs|unfall,
 
jedes unerwartete Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und zur Verletzung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache geführt hat. Neben den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gelten für die Haftung v. a. die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes, diese ist meist unabhängig vom Verschulden (Betriebsgefahr; Straßenverkehrshaftung). In der Regel kann der Geschädigte Ersatz für den Entzug des Gebrauchsvorteils des eigenen Pkw (Nutzungsausfall) als Vermögensschaden beanspruchen. (Verkehrssicherheit)
 
Literatur:
 
S. von Hasseln: V. (1995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kraftwagen: Fahren mit trügerischer Sicherheit - Verkehrsunfälle
 

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Ver|kehrs|un|fall, der: Unfall im Straßenverkehr.

Universal-Lexikon. 2012.