Seh|be|hin|der|te(r, -s) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der sehbehindert ist ● eine Schule für Blinde und \Sehbehinderte
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Sehbehinderte,
unter erheblicher Sehschwäche unterschiedlichen Grades leidende Menschen (Blindheit). Sehbehinderte und hochgradig sehbehinderte Kinder erhalten in der Sonderschule zum Teil eine von blinden Kindern getrennte Schulung, da nicht ausschließlich Hör- und Tastsinn gefördert werden, sondern auch ihr restliches Sehvermögen trainiert werden kann. Erfahrungsgemäß wird deshalb häufig dem auf Tast- und Hörsinn basierenden Mobilitätstraining zur Orientierung im Raum zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt; zumindest scheint der diese Fähigkeiten betreffende Abstand zwischen in Sonderschulen geförderten blinden und sehschwachen Kindern verringerbar. (Blindenpädagogik, Blindenpsychologie)
Universal-Lexikon. 2012.