Akademik

versündigen
ver|sün|di|gen [fɛɐ̯'zʏndɪgn̩] <+ sich>:
(an jmdm., etwas) unrecht handeln und dadurch Schuld auf sich laden:
er hat sich an seinen Eltern versündigt; das Land hat sich an seinen Kunstschätzen versündigt (hat sie nicht genügend gepflegt).

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ver|sụ̈n|di|gen 〈V. refl.; hat〉 sich \versündigen schuldig werden, eine Sünde begehen ● versündige dich nicht!; sich an jmdm. \versündigen eine Sünde, ein Unrecht an jmdm. begehen

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ver|sụ̈n|di|gen, sich <sw. V.; hat [mhd. (sich) versündigen] (geh.):
[an etw., jmdm.] unrecht handeln, schuldig werden:
sich an einem Mitmenschen, an der Natur v.;
versündige dich nicht!

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ver|sụ̈n|di|gen, sich <sw. V.; hat [mhd. (sich) versündigen] (geh.): [an etw., jmdm.] unrecht handeln, schuldig werden: sich an einem Mitmenschen, an der Natur v.; an Rom wird man sich nicht noch einmal v.! (Hochhuth, Stellvertreter 156); wir würden uns am Andenken meines Freundes v. (Bergengruen, Rittmeisterin 330); versündige dich nicht!

Universal-Lexikon. 2012.