1.
a) drückt aus, dass durch die im Verb genannte Tätigkeit, durch den genannten Vorgang oder Zustand etwas, jmd. nicht dort bleibt, wo es oder er sich vorher befunden hat, dass etwas, jmd. an einer bestimmten Stelle nicht [mehr] ist: (sich) wegbegeben; wegbeißen (der Hund beißt die Katze weg); wegbleiben; wegbringen; wegbröckeln; wegdrängen; wegdrücken; wegfangen; wegfließen; weghalten; weghören; wegloben; wegräumen; wegrennen; wegtauchen; wegtreten; wegwollen.
Syn.: ↑ fort-, hinweg-.
b) besagt in Verbindung mit dem Dativ der Person, dass etwas, was jmd. für sich hätte nehmen wollen, nicht mehr vorhanden ist, weil es ein anderer nimmt: (jmdm. etwas) wegangeln; wegessen; wegnaschen; wegschnappen.
c) drückt aus, dass durch die im Verb genannte Tätigkeit etwas einem anderen nicht mehr zugänglich, ihm verborgen ist: wegsperren; wegschließen; wegstecken.
d) drückt aus, dass sich etwas von einem festen Ausgangspunkt in eine Richtung erstreckt: wegstehen (Haare).
2.
a) drückt aus, dass mit der im Verb genannten Tätigkeit das Ziel verfolgt wird, etwas zu beseitigen, nicht existieren zu lassen: wegarbeiten; wegbrechen; wegdiskutieren; weggießen; wegkratzen; wegoperieren; wegrasieren; wegretuschieren; wegsaufen; wegwaschen; wegwischen.
Syn.: ↑ los-.
b) drückt aus, dass durch die im Verb genannte Tätigkeit, durch den genannten Vorgang als Ergebnis etwas, jmd. nicht mehr vorhanden ist, nicht mehr existiert: (Widersprüche) wegdefinieren; wegsterben.
c) drückt aus, dass sich eine nicht gewünschte, nicht beabsichtigte Beseitigung von etwas als Folge der im Verb genannten Maßnahme ergibt; als Folge des … beseitigt werden, aufhören zu bestehen, vorhanden zu sein: wegadministrieren; wegrationalisieren; wegreformieren; wegsanieren.
Universal-Lexikon. 2012.