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Knö|chel ['knœçl̩], der; -s, -:a) hervorspringender Knochen am Fußgelenk:
sich den Knöchel brechen, verstauchen; das Kleid reicht bis zum Knöchel.
b) mittleres Fingergelenk:
zarte, spitze Knöchel; mit dem Knöchel auf den Tisch klopfen.
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Knọ̈|chel 〈m. 5〉
1. vorspringendes Ende der Unterschenkelknochen: Malleolus (Fuß\Knöchel)
3. 〈fig.〉 Würfel
● sich den \Knöchel brechen, verstauchen [Verkleinerungsform zu Knochen]
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1. Fußknöchel:
sich den K. brechen, verstauchen, verknacksen;
das Kleid reicht bis zum K.;
bis an, über die K. im Schlamm versinken.
2. Fingerknöchel:
zarte, spitze K.;
mit dem K. auf den Tisch klopfen.
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Knöchel,
Malleoli, bei Mensch und höheren Affen die beiden Knochenvorsprünge an der äußeren und inneren Seite des oberen Sprunggelenks (Fuß, Bein). Der innere Knöchel gehört dem Schienbein, der äußere Knöchel dem Wadenbein an. Beide Knöchel begrenzen die Knöchelgabel, die das Sprungbein umfasst und mit diesem sowie einem straffen Bandapparat das obere Sprunggelenk bildet.
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Knọ̈|chel, der; -s, - [spätmhd. knöchel, knochel, Vkl. von ↑Knochen]: 1. Fußknöchel: sich den K. brechen, verstauchen, verknacksen; das Kleid reicht bis zum K.; bis an, über die K. im Schlamm versinken. 2. Fingerknöchel: zarte, spitze K.; dass er dabei die Fäuste zusammenballte, bis die K. weiß wurden (Kühn, Zeit 146); mit dem K. auf den Tisch klopfen.
Universal-Lexikon. 2012.