frankieren; (Oberbekleidung) ablegen; ausziehen; strippen (umgangssprachlich); entblößen; entkleiden; enthüllen
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frei|ma|chen ['frai̮maxn̩], machte frei, freigemacht:1. <tr.; hat durch Aufkleben von Briefmarken die Gebühr (für Sendungen, die durch die Post befördert werden) im Voraus entrichten:
sie hat den Brief freigemacht.
Syn.: ↑ frankieren.
2.
a) <+ sich> (ugs.) sich [freie] Zeit nehmen:
bei dem starken Andrang konnte ich mich nur kurze Zeit freimachen.
b) <itr.; hat nicht arbeiten:
kannst du heute freimachen?
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frei||ma|chen auch: frei ma|chen 〈V.; hat〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉
1. sich \freimachen die Arbeit ruhen lassen
2. (sich) \freimachen die Kleidung ablegen (zur ärztl. Untersuchung)
● (sich) den Oberkörper freimachen / frei machen; kannst du dich (für) morgen freimachen / frei machen?
II 〈V. tr.; hat; nur Zusammenschreibung〉 frankieren, mit Briefmarke(n) bekleben, Porto, Zoll bezahlen für ● einen Brief, ein Paket freimachen
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1frei|ma|chen <sw. V.; hat:
frankieren:
bitte den Brief mit einer 55-Cent-Briefmarke f.
dienstfrei nehmen, freie Zeit erübrigen:
ein paar Tage f.;
heute machen wir frei;
<auch f. + sich:> kannst du dich heute für 2 Stunden f.?
1. entblößen:
sich, den Oberkörper f. m.
2. befreien:
sich von Vorurteilen f. m.
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frei|ma|chen <sw. V.; hat: 1. frankieren: einen Brief mit einer Mark f. 2. (ugs.) a) dienstfrei nehmen, freie Zeit erübrigen: kannst du [dich] heute für zwei Stunden f.?; Sie könne im Betrieb nicht extra f., argumentiert Edith (Chotjewitz, Friede 272); b) nicht arbeiten: heute Nachmittag machen wir frei.
Universal-Lexikon. 2012.