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be|frei|en [bə'frai̮ən] <tr.; hat:a) frei machen, die Freiheit geben:
Gefangene befreien; sie hat sich [selbst] aus der Unterdrückung befreit.
b) erreichen, bewirken, dass jmd., etwas frei von einem Übel o. Ä. ist:
er hat sie von ihrer Krankheit befreit.
c) (von etwas) freistellen:
die Schülerinnen und Schüler wurden vom Unterricht befreit.
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be|frei|en 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. in Freiheit setzen (Gefangene)
2. erlösen, entlasten, erretten
3. freistellen
4. säubern
● jmdn. aus einer Gefahr, aus einer unangenehmen Lage \befreien; Sklaven gegen Lösegeld \befreien; jmdn. vom Militärdienst, vom Unterricht \befreien; die Stadt vom Tyrannen \befreien (Schiller, Bürgschaft); jmdn. von Abgaben, einer Arbeit, einer Krankheit, Sorgen \befreien; das Blumenbeet von Unkraut \befreien; sein Gewissen von ihren Vorwürfen \befreien ● nach den Jahren der Knechtschaft atmete das befreite Volk auf; er ist von Steuern befreit
II 〈V. refl.〉 sich \befreien sich frei machen, retten, entlasten ● sich endlich von Schulden \befreien
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1.
a) durch Überwinden von Widerständen [gewaltsam] aus Gefangenschaft, einer unangenehmen, schlimmen Lage o. Ä. herausholen, jmdm. Freiheit verschaffen:
einen Gefangenen b.;
das Kind aus den Händen der Entführer b.;
ich konnte mich selbst b.;
Ü sich von seinen nassen Sachen b.;
b) einen erfolgreichen Freiheitskampf führen u. dadurch von etw. frei machen:
das Volk vom Faschismus, von den Kolonialherren b.
2. von jmdm., sich, einer Sache etw. [Störendes, Lästiges] entfernen:
die Schuhe vom Schmutz b.;
eine Rose von ihren Dornen b.
3.
a) von etw. Unangenehmem erlösen:
jmdn. von Kummer b.;
ein befreiendes Lachen;
b) <b. + sich> von etw. Unangenehmem loskommen; etw. überwinden:
sich von Vorurteilen b.
4. von etw. entbinden, freistellen, dispensieren; jmdm. etw. erlassen:
den Schüler vom Sportunterricht b.
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be|frei|en <sw. V.; hat [mhd. bevrīen, zu ↑frei]: 1. a) durch Überwinden von Widerständen [gewaltsam] aus Gefangenschaft, einer unangenehmen, schlimmen Lage o. Ä. herausholen, jmdm. Freiheit verschaffen: einen Gefangenen b.; das Kind aus den Händen der Entführer b.; ich konnte mich selbst b.; sie, die sich ruckend aus seinem Griff zu b. suchte (Lenz, Brot 104); ... gehört sie zu einer Gruppe von „autonomen Tierschützern“, die vor zwei Wochen ... 550 Meerschweinchen befreit hat (Hamburger Rundschau 15. 3. 84, 4); Ü Allmählich jedoch ... gelang es ihm, sich von seiner Jacke zu befreien (Ott, Haie 282); b) einen erfolgreichen Freiheitskampf führen u. dadurch von etw. frei machen: das Volk vom Faschismus, von den Kolonialherren b.; c) freisetzen: Das attische Volk ... hatte ... in sich die Kräfte befreit (Thieß, Reich 64). 2. von jmdm., sich, einer Sache etw. [Störendes, Lästiges] entfernen: die Schuhe vom Schmutz b.; eine Rose von ihren Dornen b.; Die Sauerkirschen von den Stielen und den Steinen b. (e & t 7, 1987, 23); Reinhard Franz vom Karlsruher SC ist nach seiner Schienbeinkopffraktur ... von Gipsverband und Krücken befreit worden (Kicker 6, 1982, 41). 3. a) von etw. Unangenehmem erlösen: jmdn. von Kummer b.; Mit diesem Recht ... hat der Arzt auch die Pflicht, seine Kranken von sinnlosen Schmerzen zu b. (Medizin II, 11); ihr geht es nun darum, ... ihre Kinder von den permanenten Strafängsten zu b. (Richter, Flüchten 309); ein befreiendes Lachen; b) <b. + sich> von etw. Unangenehmen loskommen; etw. überwinden: sich von Vorurteilen b. 4. von etw. entbinden, freistellen, dispensieren; jmdm. etw. erlassen: Loest trug eine Bescheinigung bei sich, die ihn vom Sport befreite (Loest, Pistole 62); Es ist selbstverständlich, dass ich Sie in den nächsten Tagen von allen Verpflichtungen befreie, die Sie nicht leisten wollen oder können (Werfel, Bernadette 402); dass es notwendig sei, die Armee vom Eidschwur zu b. (Rothfels, Opposition 85).
Universal-Lexikon. 2012.