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ab|strei|ten ['apʃtrai̮tn̩], stritt ab, abgestritten <tr.; hat:etwas, was einem vorgeworfen, zur Last gelegt wird, in Abrede stellen:
eine Tat, die Schuld abstreiten.
Syn.: ↑ ableugnen, ↑ bestreiten, nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh.), ↑ zurückweisen.
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ạb||strei|ten 〈V. tr. 259; hat〉 etwas \abstreiten in Abrede stellen, bestreiten, leugnen ● er streitet es ab, dabei gewesen zu sein; es lässt sich nicht \abstreiten, dass ...
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ạb|strei|ten <st. V.; hat:
1. in Abrede stellen, leugnen, bestreiten:
jede Beteiligung an etw. a.
2. streitig machen, absprechen, aberkennen:
er ist ein guter Organisator, das kann ihm keiner a.
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ạb|strei|ten <st. V.; hat: 1. in Abrede stellen, leugnen, bestreiten: jede Beteiligung an etw. a.; sich vornehmen, bei einem Verhör nichts zuzugeben und so viel wie möglich abzustreiten (Leonhard, Revolution 34). 2. streitig machen, absprechen, aberkennen: er ist ein guter Organisator, das kann ihm keiner a.; Was Mrs. Twentyman betrifft, so will ich ihr mütterliche Gefühle gar nicht a. (Th. Mann, Krull 241).
Universal-Lexikon. 2012.