Akademik

zurückweisen
annullieren; außer Kraft setzen; entkräften; von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; ablehnen; zurückschlagen; abweisen; zurücktreiben; in die Wüste schicken (umgangssprachlich); verschmähen; eine Absage erteilen; die kalte Schulter zeigen (umgangssprachlich); zurückstoßen; einen Korb geben (umgangssprachlich)

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zu|rück|wei|sen [ts̮u'rʏkvai̮zn̩], wies zurück, zurückgewiesen <tr.; hat:
1. [schroff, entschieden] ablehnen, abweisen:
einen Bittsteller zurückweisen; sie wies mein Angebot zurück.
Syn.: abwehren, abwimmeln (ugs.), ausschlagen, verschmähen.
2. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen, für falsch, unwahr erklären:
eine Behauptung zurückweisen; etwas als Verleumdung zurückweisen.
Syn.: ableugnen, abstreiten, anfechten, angehen gegen, bestreiten, dementieren, in Abrede stellen (Papierdt.), leugnen, nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh.), verneinen.

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zu|rụ̈ck||wei|sen 〈V. tr. 277; hat
1. jmdn. \zurückweisen nach hinten weisen
2. jmdn. od. etwas \zurückweisen abweisen, ablehnen
● ich kann sein Angebot nicht \zurückweisen; er wies dieses Ansinnen, die Einmischung, Forderung, Zumutung empört, energisch zurück; sie wies jeden Gedanken an einen Kompromiss zurück; jmdn. in seine Grenzen \zurückweisen jmdm. klarmachen, dass er seine G. nicht überschreiten darf; er wies mit dem Stock zurück

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zu|rụ̈ck|wei|sen <st. V.; hat:
1.
a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort weisen (2):
jmdn. an seinen Platz z.;
b) nach hinten weisen (1 a):
er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück.
2. von sich weisen, abweisen:
Bittsteller z.;
einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] z.;
eine Klage, einen Antrag z. (ablehnen).
3. sich (gegen etw.) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären:
eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] z.

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zu|rụ̈ck|wei|sen <st. V.; hat: 1. a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort ↑weisen (2): jmdn. an seinen Platz z.; Am ersten Wochenende ... sind an den Grenzübergängen in Bayern und Hessen insgesamt 36 Reisende von DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden (MM 15. 3. 83, 1); b) nach hinten ↑weisen (1 a): er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück. 2. von sich weisen, abweisen: Bittsteller z.; einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] z.; Die portugiesischen Professionalfußballer wollen Berufungen in die Nationalmannschaft z. (NZZ 29. 8. 86, 45); eine Klage, einen Antrag z. (ablehnen); eine Frage z. (ihre Beantwortung verweigern, sie nicht zulassen); Mit Hanna ging es mir über viele Wochen gut ... obwohl sie mich immer wieder zurückwies (Schlink, Vorleser 65). 3. sich (gegen etw.) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären: eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] z.; Zu hohe Geschwindigkeit? Diesen Vorwurf wies er aufs schärfste zurück (Loest, Pistole 232).

Universal-Lexikon. 2012.