widersprechen; bestreiten; von der Hand weisen; in Abrede stellen; abstreiten; verweigern; leugnen; negieren; ins Gegenteil verkehren
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ver|nei|nen [fɛɐ̯'nai̮nən] <tr.; hat:a) (zu etwas) Nein sagen:
er verneinte die Frage heftig; sie verneinte die Möglichkeit einer Einigung (schloss sie aus, ließ sie nicht gelten).
b) einer Sache ablehnend gegenüberstehen, mit etwas nicht einverstanden sein:
sie verneint die Gewalt.
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ver|nei|nen 〈V. tr.; hat〉
1. mit Nein beantworten (Frage)
2. eine Sache \verneinen ablehnen, nicht gut finden
● eine Staatsform, das Leben \verneinen; \verneinender Satz, \verneinende Aussage, \verneinende Antwort 〈Gramm.〉; einer Angelegenheit \verneinend gegenüberstehen ablehnend; \verneinend den Kopf schütteln
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ver|nei|nen <sw. V.; hat [mhd. verneinen]:
1.
a) [eine Frage] mit Nein beantworten; auf eine Frage mit Nein antworten:
eine Frage mit großer Bestimmtheit, ohne zu zögern v.;
eine verneinende Antwort;
sie schüttelte verneinend den Kopf (verneinte, indem sie den Kopf schüttelte);
er verneint die Gewalt.
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ver|nei|nen <sw. V.; hat [mhd. verneinen]: 1. a) [eine Frage] mit „nein“ beantworten; auf eine Frage mit „nein“ antworten: eine Frage mit großer Bestimmtheit, ohne zu zögern v.; eine verneinende Antwort; sie schüttelte verneinend den Kopf (verneinte, indem sie den Kopf schüttelte); b) einer Sache ablehnend gegenüberstehen; mit etw. nicht einverstanden sein; ↑negieren (1 b): er verneint die Gewalt; Ü Der italienische Garten dagegen verneint die Natur und schafft sie als Kunstwerk neu (Fest, Im Gegenlicht 347); Mit dem Anspruch auf völlige Verfügung über Leben und Glauben seiner Bürger verneint der totale Staat jedes Recht auf Freiheit (Fraenkel, Staat 330). 2. (Sprachw.) ↑negieren (2).
Universal-Lexikon. 2012.